Änderungen von V2NEU2 zu V2NEU3
Ursprüngliche Version: | V2NEU2 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.10.2018, 12:16 |
Neue Version: | V2NEU3 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 17.10.2018, 12:37 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 7 bis 16:
Die Einrichtung liegt abgeschottet auf einem ehemaligen Kasernengelände in einem Wald. Die Geflüchteten haben kaumkeinen ausreichenden Zugang zu unabhängiger BeratungRechtsberatung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen keineunzureichende Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinien verstößt.DafürDagegen finden in regelmäßigen Abständennahezu täglich Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist unzumutbar und vieleauch deswegen unzumutbar, weil Menschen dort bis zu zwei Jahre festgehalten werden können. Viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als verlorene Zeit oder sogar als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch gesehen die Kriterien eines ANKER-Zentrums, gegen dasAnKER-Zentrums. Innenminister Caffier stellt dies auch immer wieder so dar, wobei sich die Landesregierung eigentlich gegen AnKer-Zentren in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen hatte.