Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 20. Oktober 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Mobilität und Verkehr (dort beschlossen am: 12.09.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.09.2018, 15:37 |
V9: Funktionales Radwegenetz Mecklenburg-Vorpommern
Antragstext
Mecklenburg-Vorpommern ist RadfahrerInnen-Land. Besonders im Tourismus hat
Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren Radtouristen ins Land gezogen.
Aber auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erkennen zunehmend die Vorteile
des Radverkehrs. Besonders in den Städten steigt die Zahl der Radfahrenden, das
Fahrrad ist gern genutztes Freizeitmobil, aber auch auf dem Weg zur Arbeit ist
es nicht mehr wegzudenken.
So weit, so gut mit der IST-Beschreibung bei den Aktivitäten. Radfahren in MV
ist nämlich nicht eitel Freude und Sonnenschein. Ein zunehmend großer Anteil an
Radwegen ist nicht mehr befahrbar, lückenhaft oder nicht richtig ausgeschildert.
Selbst die durch Mecklenburg-Vorpommern verlaufenden touristisch bedeutenden
Radwege - Ostseeküsten Radweg, Radweg Berlin-Kopenhagen, Mecklenburger Seen
Radweg, Oder-Neiße Radweg und der Radweg Hamburg-Rügen, sind nicht durchgängig
befahrbar und zum Teil in unzumutbarem Zustand. Inzwischen führt dies auch zu
einem Rückgang der Radtouristen, die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem
Land sind.
Das Problem liegt in der Zuständigkeit für den Radwegebau. Nur bei Bundes- und
Landesstraßen sind Bund bzw. Land für Straßenbegleitende Radwege zuständig,
ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen. Immer wieder sehen sich
Gemeinden aber außerstande Radwege instandzusetzen. Selbst ein notdürftiges
Flicken, weil beispielsweise die Tourismussaison beginnt, ist aufgrund der
ungenügenden Finanzausstattung oft nicht mehr möglich. Das Land stellt zwar ein
umfangreiches Lückenschlussprogramm zur Verfügung, allerdings ist dies an
Kofinanzierungen der Kommunen gebunden.
In der Beurteilung, was zu tun ist, um für Verbesserungen zu sorgen, ist sich
die Landesregierung seit Jahren uneins, jüngst haben Verkehrsminister Pegel und
Wirtschaftsminister Harry Glawe die Uneinigkeit über die Zuständigkeiten
öffentlich ausgetragen. (Hintergrund: https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-
vorpommern/ueberregionale-radwege-nicht-aufgabe-des-landes-id20782282.html).
Auch der Städte- und Gemeindetag fordert eine Verantwortungsübernahme der
Landesregierung, damit Mecklenburg-Vorpommern nicht noch weiter zurück fällt.
Unser Vorschlag greift die Systematik für die Netzgestaltung für Straßen auf.
Die RIN: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, sind ein in Deutschland
gültiges technisches Regelwerk und spiegeln idealer Weise die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung hinsichtlich der Erreichbarkeit der zentralen Orte
sowie raumordnerisch bedeutsamer Gebietskategorien (insb. Fremdenverkehrsräume).
Korrespondierend zu den Verbindungsstufen und dem darauf aufbauenden
funktionalem Radwegenetz schlagen wie eine grundlegende Bereinigung und
Strukturierung der Baulastträgerschaft vor. Während für die Verbindungsstufen 0,
I und II das Land (auch im Auftrag des Bundes) zuständig sein sollte, sollten
für die Radwege der Verbindungsstufe III grundsätzlich die Kreise die
Baulastträger sein; für die Funktionsstufe IV grundsätzlich die Gemeinden.
Dabei ist uns jedoch bewusst, dass ein Radwegenetz sich aus unterschiedlichen
Straßen und Wegen zusammensetzt, welche wiederum aus unterschiedlichen Quellen
finanziert werden; gerade bei der Verbindungsstufe IV können ländliche Wege aus
Mitteln der Agrarverwaltung (Flurbereinigungsverfahren, ländlicher Wegebau)
errichtet worden sein bzw. errichtet werden.
Wir BÜNDNISGRÜNE fordern deshalb eine neue Politik und an den Straßenausbau
angelehnte Zuständigkeiten für Neubau und Instandhaltung. Nicht nur der
Radwegeneubau auch die Instandhaltung bedeutsamer und insbesondere für den
Tourismus bedeutsame Radwege müssen in der Betreuung des Landes Mecklenburg-
Vorpommern liegen.
Zu einer ganzheitlichen touritischen Entwicklung gehört neben der Instandhaltung
auch der Ausbau der Radwege. Um eine Intermodalität (Mehrgliedrigkeit) des
ÖPNVs, so wie es jüngst im neuen Landestourismuskonzept gefordert wird, zu
errreichen, müssen Radwege und die entsprechende Infrastruktur entwickelt
werden.
Die Landesdelegiertenkonferenz fordert deshalb das Land Mecklenburg-Vorpommern
auf, endlich Verantwortung für die Radinfrastruktur zu übernehmen und im Rahmen
des ausstehenden Landesverkehrsplanes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ein
funktionales Radwegenetz einzuführen und finanzielle Verantwortung dafür zu
übernehmen.
Begründung
erfolgt mündlich.
Quellen:
Unterstützer*innen
- (Landesvorstand)
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