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            <title>Landesdelegiertenkonferenz 20. Oktober 2018: Alles</title>
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                <title>Landesdelegiertenkonferenz 20. Oktober 2018: Alles</title>
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                        <title>V8_neu5: Digitalisierung der Bildung</title>
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                        <author>LAG Medien und Netzpolitik | LAG Bildung | LAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung in der Schule ist ein wichtiges und bereits viel diskutiertes Thema, leider fokussiert sich die öffentliche Wahrnehmung oftmals nur auf die Ausstattung der Schulen. Da werden schnell Tablets für alle gefordert. Doch Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer, gute Medienpädagoginnen und -pädagogen und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, Programmieren für alle oder doch eher Medienkompetenz? Sind die Schulen dafür ausgestattet und Lehrkräfte dafür ausgebildet?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bildungsministerin führte einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenzen“ zum Schuljahr 2018/19 ein. Schulische und außerschulische Medienpädagoginnen und -pädagogen kritisieren diesen scharf, der Rahmenplan liefere nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen, behandele weder die Themenkomplexe Soziale Netze noch Medienkonsum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Schülerinnen und Schüler</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schule hat nicht das Ziel aus Kindern Programmierer zu machen, sondern mündige Bürgerinnen und Bürger. Jugendliche müssen auf ihren zukünftigen Ausbildungs- und Lebensweg vorbereitet werden. Doch in einer Gesellschaft die immer stärker von Digitalisierung geprägt ist, muss auch unser Bildungssystem darauf reagieren und in der Schule muss das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um an einer digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Medienkompetenz muss Pflicht werden für alle Schülerinnen und Schüler in M-V. Dies beinhaltet den sicheren Umgang mit dem Medium Internet und das Erkennen der Vor- und Nachteile also auch den Umgang mit Fake News, Mobbing, Datenschutz und weiteren Themen. Dies wird nicht in einem einzelnen Fach vermittelt, sondern muss als Querschnittthema über alle Fächer verstanden werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss bereits in der Grundschule beginnen und sowohl in den Schulen als auch mit externen Bildungsträgern im Rahmen der Ganztagsschule erfolgen. Ein Grundkurs Informatik muss Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden. In diesem werden Grundlagenvermittelt also wie ein Computer oder das Internet aufgebaut sind, der Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens anhand einfacher Programmiersprachen (z.B. Scratch, Lego-Robotics)vermittelt. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine komplexe Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik beschäftigen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt, wir fordern eine Änderung des Informatikunterrichts in einen verpflichtenden Grundkurs und ein freiwilliges Wahlfach. In dem Wahlfach können neugierige Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Programmiersprache erlernen und sich damit eine gute Grundlage für eine Ausbildung, ein Studium oder dann einen Beruf im IT-Sektor schaffen. Denn nicht alle Schülerinnen und Schüler müssen Programmieren können, aber diejenigen die es wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben dies zu erlernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur im Unterricht kann die Schule auf eine digitalisierte Gesellschaft vorbereiten, auch in freiwilligen Angeboten am Nachmittag können Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So kann in einer Medien AG ein Blog, ein YouTube-Kanal oder ein Online-Radio betrieben werden. Die Informatik AG setzt dagegen Schwerpunkte zur Entwicklung eigener Software Projekte und in einer E-Sport AG können Schülerinnen und Schüler sich im sportlichen Wettkampf messen. Dies kann im Rahmen der Ganztagsschule sowohl von Lehrkräften als auch von externen Partnern unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Lehrkräfte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Digitalisierung verändert auch den Unterricht selbst und die Art und Weise wie Lehrkräfte arbeiten. Denn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Unterricht auf Materialien und Aufgaben online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist unerlässlich hier auf die langjährige Erfahrung von schulischen und außerschulischen Medienpädagoginnen und -pädagogen zurückzugreifen. Deren Arbeit im Rahmen von Schulprojekten und Ganztagsschulangeboten ist eine wichtige Erfahrungsquelle für Schülerinnen und Schüler aber auch für das System Schule. In offeneren Formaten kann und sollte gemeinsam reflektiert werden, wie Inhalte wahrgenommen und produziert werden, und was diese Inhalte im Leben der Schülerinnen und Schüler bedeuten. Das medienpädagogische Angebot der Schulen durch freie Medienpädagogen und Medienwerkstätten muss fest im Landeshaushalt verankert und ausgebaut werden. Stattdessen zerreißt der Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ diesen Erfahrungsboden! Diesen Missstand muss die Landesregierung sofort rückgängig machen, sonst droht ein Verlust medienpädagogischen Wissens in Mecklenburg-Vorpommern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Digitalisierung können sich ebenfalls die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte verbessern. Neue Kommunikationswege zwischen allen Beteiligten, ermöglichen den direkten Draht und im Idealfall schnellere Lösungen von problematischen Sachverhalten auf allen Ebenen. So können Klassenlehrerinnen- und lehrer beispielsweise schnell und unkompliziert im Kontakt mit den Elternvertretungen kommen, ohne dass Sprechzeiten berücksichtigt oder organisiert werden müssen. Zudem können zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Homeoffice und mobiles Arbeiten für Lehrkräfte sinnvolle Ergänzungen sein, um den Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu verbessern und damit den Beruf attraktiver zu machen. Dem Problem des Unterrichtsausfalls kann damit ebenfalls begegnet werden. Ziel kann es nicht sein, Unterricht durch Videounterricht zu ersetzen, sondern Angebote wie online Lernplattformen zu nutzen, um Ausfallstunden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies setzt voraus das Lehrer selbst digital mündig sind. Daher fordern wir einen Schwerpunkt „Digitalisierung&quot; auch in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits die Lehramtsausbildung an den Hochschulen des Landes bereiten Lehrkräfte nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken und das bereits vorhandene Wissen aus schulischer und außerschulischer medienpädagogischer Arbeit direkt einzubinden. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausstattung von Schulen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technische und organisatorische Ausstattung muss an allen Schulen landesweit einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Breitbandzugang ist schnellstmöglich an allen Schulen zu gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht landesweit eine zentrale Stelle für die Beschaffung von Technik und Dienstleistungen, um Schulträger und Schulen mit dieser Aufgabe nicht zu überfordern. Vom Land ist zu erwarten, dass handhabbare und der Schulpraxis angepasste Vorgaben und Handreichungen für den Datenschutz erarbeitet und herausgegeben werden. Seitenlange juristische Abhandlungen sind nicht hinnehmbar, hier muss das Land für die Schulen Hilfestellungen geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:53:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit stelle ich für die LAG DIR - Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Inneres und Recht - den Antrag: Die LDK möge die folgende Position zur Änderung der Kommunalverfassung beschließen und allen Kreisverbänden die Aufnahme eben dieser Änderung in ihre Kommunal-Wahlprogramme zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Demokratie wagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politikverdrossenheit entgegentreten, Bürger*innen ermutigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2018 nahmen nur knapp ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahr. Mit nur 28,4 Prozent traten im Landkreis Vorpommern-Rügen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurne und selbst mit immerhin 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim als „wahlbeteiligungsstärkstem“ Landkreis, war eine unbefriedigende Beteiligung zu verzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich offensichtlich von der Politik abgewandt oder stehen ihr zumindest desinteressiert gegenüber. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob eine Wahl als wichtig oder weniger wichtig eingeschätzt wird, aber auch politische Entscheidungen haben Einfluss darauf, ob sich Bürgerinnen und Bürger eingebunden fühlen und sich damit identifizieren können. Ein negatives Beispiel ist die Entscheidung zur Kreisgebietsreform, die eine Identifikation mit dieser kommunalpolitischen Ebene und die Auseinandersetzung mit den Themen vor Ort deutlich erschwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einmischung erwünscht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentlicher Aspekt der stärkeren Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direktdemokratischen Einflussnahme. Denn insbesondere auf der kommunalen Ebene bestehen Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermuntern sich einzumischen, sich zu engagieren und bewusst an politischen Entscheidungsprozessen in den Gemeinden und Landkreisen zu beteiligen. Dies fördert eine stärkere Identifikation, eine größere Zufriedenheit und dies erhöht die Akzeptanz für getroffene politische Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern umfassendere Möglichkeiten zu geben, direkt Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern muss so gestaltet werden, dass das Petitionsrecht, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert und Hemmnisse abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Petitionsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Petitionsrecht nach § 14 Absatz 1 der Kommunalverfassung MV gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen lediglich das Recht zur schriftlichen Anregung oder Beschwerde. Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht in den in Absatz 1 vorgesehenen Beratungen der Gemeindevertretung und der einbezogenen Ausschüsse eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fragestunde, Anhörung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestunde, bzw. Anhörung nach § 17 der Kommunalverfassung MV muss so ausgestaltet sein, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht verbindlich eingeräumt wird. Die Gemeindevertretungen sind aufgerufen, die Einwohnerfragestunde so zu gestalten, dass Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar zu den sie betreffenden Fragen in die öffentliche Sitzung der Vertretung eingeladen werden, um dort Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Diskussionsbeiträge vortragen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde soll auch den Mitgliedern der Kommunalvertretungen die Möglichkeiten eingeräumt werden, Fragen an die Initiatoren und an die Verwaltung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwohnerantrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten, einen Einwohnerantrag nach § 18 der Kommunalverfassung zu stellen sollen deutlich erleichtert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern deutlich zu senken. Den Einwohnern und Einwohnerinnen, die den Einwohnerantrag verantwortlich eingebracht haben („Vertretungspersonen“), ist das Rederecht verbindlich einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Der Einwohnerantrag soll zukünftig die Möglichkeit eröffnen auch mit dem Ziel einer Abstimmung eingebracht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten zum Bürgerbegehren nach § 20 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Nach Start des Bürgerbegehrens müssen die Unterschriften innerhalb von 90 Tagen gesammelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des sog. „kassierenden Bürgerbegehrens“ nach § 20 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung MV ist die derzeit bestehende Korrekturfrist von 6 Wochen aufzuheben und durch eine Regelung zu ersetzen, die sich an der Umsetzung des gefassten Beschlusses orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so müssen in geeigneter und verbindlicher Form Informationen vermittelt werden, die eine zusammenfassende, allgemein verständliche Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bürgerbegehrens für jede Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten. Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:49:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6NEU: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6742</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit stelle ich für die LAG DIR - Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Inneres und Recht - den Antrag: Die LDK möge die folgende Position zur Änderung der Kommunalverfassung beschließen und allen Kreisverbänden die Aufnahme eben dieser Änderung in ihre Kommunal-Wahlprogramme zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Demokratie wagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politikverdrossenheit entgegentreten, Bürger*innen ermutigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2018 nahmen nur knapp ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahr. Mit nur 28,4 Prozent traten im Landkreis Vorpommern-Rügen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurne und selbst mit immerhin 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim als „wahlbeteiligungsstärkstem“ Landkreis, war eine unbefriedigende Beteiligung zu verzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich offensichtlich von der Politik abgewandt oder stehen ihr zumindest desinteressiert gegenüber. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob eine Wahl als wichtig oder weniger wichtig eingeschätzt wird, aber auch politische Entscheidungen haben Einfluss darauf, ob sich Bürgerinnen und Bürger eingebunden fühlen und sich damit identifizieren können. Ein negatives Beispiel ist die Entscheidung zur Kreisgebietsreform, die eine Identifikation mit dieser kommunalpolitischen Ebene und die Auseinandersetzung mit den Themen vor Ort deutlich erschwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einmischung erwünscht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentlicher Aspekt der stärkeren Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direktdemokratischen Einflussnahme. Denn insbesondere auf der kommunalen Ebene bestehen Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermuntern sich einzumischen, sich zu engagieren und bewusst an politischen Entscheidungsprozessen in den Gemeinden und Landkreisen zu beteiligen. Dies fördert eine stärkere Identifikation, eine größere Zufriedenheit und dies erhöht die Akzeptanz für getroffene politische Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern umfassendere Möglichkeiten zu geben, direkt Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern muss so gestaltet werden, dass das Petitionsrecht, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert und Hemmnisse abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Petitionsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Petitionsrecht nach § 14 Absatz 1 der Kommunalverfassung MV gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen lediglich das Recht zur schriftlichen Anregung oder Beschwerde. Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht in den in Absatz 1 vorgesehenen Beratungen der Gemeindevertretung und der einbezogenen Ausschüsse eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fragestunde, Anhörung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestunde, bzw. Anhörung nach § 17 der Kommunalverfassung MV muss so ausgestaltet sein, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht verbindlich eingeräumt wird. Die Gemeindevertretungen sind aufgerufen, die Einwohnerfragestunde so zu gestalten, dass Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar zu den sie betreffenden Fragen in die öffentliche Sitzung der Vertretung eingeladen werden, um dort Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Diskussionsbeiträge vortragen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde soll auch den Mitgliedern der Kommunalvertretungen die Möglichkeiten eingeräumt werden, Fragen an die Initiatoren und an die Verwaltung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwohnerantrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten, einen Einwohnerantrag nach § 18 der Kommunalverfassung zu stellen sollen deutlich erleichtert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern deutlich zu senken. Den Einwohnern und Einwohnerinnen, die den Einwohnerantrag verantwortlich eingebracht haben („Vertretungspersonen“), ist das Rederecht verbindlich einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Der Einwohnerantrag soll zukünftig die Möglichkeit eröffnen auch mit dem Ziel einer Abstimmung eingebracht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten zum Bürgerbegehren nach § 20 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des sog. „kassierenden Bürgerbegehrens“ nach § 20 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung MV ist die derzeit bestehende Korrekturfrist von 6 Wochen aufzuheben und durch eine Regelung zu ersetzen, die sich an der Umsetzung des gefassten Beschlusses orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so müssen in geeigneter und verbindlicher Form Informationen vermittelt werden, die eine zusammenfassende, allgemein verständliche Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bürgerbegehrens für jede Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten. Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:49:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_NEU3_Ä1: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642/amendment/10573</link>
                        <author>Jan-Günther Feldmann (KV LK Rostock)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642/amendment/10573</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 36:</h4><div><p>Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vermittelt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">anhand einfacher Programmiersprachen (z.B. Scratch, Lego-Robotics)vermittelt</ins>. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">komplexe </ins>Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Schüler_innen lernen am besten am Beispiel. Das bedeutet, bezogen auf die Programmierkenntnisse, am Beispiel einer einfachen Programmiersprache. Das MIT hat hierfür extra eine Programmiersprache für Kinder entwickelt, mit der sie spielerisch die grundlegende Kenntnisse erwerben können. Dabei geht es, ähnlich wie im Fremdsprachenunterricht, nicht darum, die Kenntnisse bei allen zur Perfektion zu bringen, sondern erste Grundkenntnisse zu vermitteln.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 20 Oct 2018 13:12:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU4: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Ankerzentrum_durch_die_Hintertuer__Horst_abschaffen__Zentrale_Er-59696</link>
                        <author>Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Ankerzentrum_durch_die_Hintertuer__Horst_abschaffen__Zentrale_Er-59696</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet auf einem ehemaligen Kasernengelände in einem Wald. Die Geflüchteten haben keinen ausreichenden Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen unzureichende Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinien verstößt.Dagegen finden nahezu täglich Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist auch deswegen unzumutbar, weil Menschen dort bis zu zwei Jahre festgehalten werden können. Viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als verlorene Zeit oder sogar als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch annähernddie Kriterien eines AnKER-Zentrums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während Innenminister Caffier erklärt, das EASt entspricht einem AnKER-Zentrum, kritisiert Ministerpräsidentin Schwesig offen die Entscheidung des Bundesinneministers diese einzuführen. Diese Manöver sind nur Nebelkerzen, mit denen die Landesregierung versucht, sowohl auf der linken, als auch der rechten Seite Stimmen zu fischen. In der Realität jedoch wird das immer gleiche Konzept nur unter neuem Namen umgesetzt: Lagerhaltung. Egal ob die Lager ZASt, EAE, LGU, Transit- oder AnKER-Zentrum heißen. In den Lagern werden Menschen kaserniert und entmündigt. Sie werden ihrer Würde und zum Teil ihrer Rechte beraubt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem unterstützt BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern deshalb die Kampagne #NichtMeineLager und ruft zur breiten Beteiligung auf.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 22:51:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2_NEU3_Ä7 zu V2NEU3: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10565</link>
                        <author>GJ LaVo (dort beschlossen am: 19.10.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10565</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 37 bis 38 einfügen:</h4><div><p>schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Zudem unterstützt BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern die Kampagne #NichtMeineLager und rufen zur breiten Beteiligung auf.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>3. Teil modifizierte Übernahme</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 22:36:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2_NEU3_Ä6 zu V2NEU3: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10564</link>
                        <author>GJ Lavo (dort beschlossen am: 19.10.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10564</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 30 bis 31 einfügen:</h4><div><p>auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Innenminister Caffier erklärt regelmäßig, dass das EASt einem AnKER-Zentrum entspricht, während Ministerpräsidentin Schwesig ofeen die Entscheidung des Bundesinnenminister zu diesen offen kritisiert. Diese Manöver sind nur Nebelkerzen, mit denen die Landesregierung versucht, sowohl auf der linken, wie auf der rechten Seite Stimmen zu fischen. In der Realität jedoch wird das immer gleiche Konzept nur unter neuem Namen umgesetzt: Lagerhaltung. Egal ob die Lager ZASt, EAE, LGU, Transitzentren oder AnKER heißen. In Lagern werden Menschen kaserniert und entmündigt. Sie werden ihrer Würde und zum Teil ihrer Rechte beraubt.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Teil 2. modifizierte Übernahme zu V2_neu3 ÄA1</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 22:33:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2_NEU3_Ä5 zu V2NEU3: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10563</link>
                        <author>GJ LaVo (dort beschlossen am: 19.10.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596/amendment/10563</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 16 bis 19:</h4><div><p>dort als verlorene Zeit oder sogar als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">gesehen die Kriterien eines AnKER-Zentrums. Innenminister Caffier stellt dies auch immer wieder so dar, wobei sich die Landesregierung eigentlich gegen AnKer-Zentren in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen hat.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">annähernddie Kriterien eines AnKER-Zentrums.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>1. Teil modifizierte Übernahme zu A2_neu3 Ä1</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 22:26:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: V6_Ä1 zu V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10542?commentId=449#comm449</link>
                        <author>Hans-Martin Hoeck</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10542?commentId=449#comm449</guid>
                        <description><![CDATA[Hallo Johann-Georg, vielen Dank für die Änderungsanträge. Wir stimmen uns in der LAG zur Reaktion ab. Ich würde mich freuen, wenn wir uns morgen in Güstrow kennenlernen und abstimmen können, wie wir weiter vorgehen. 
Herzliche Grüße, Hans-Martin Hoeck (, "Esatzdelegierter im KV MSE", 1/2 Sprecher*innen der LAG-DIR)]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 10:41:55 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä6 zu V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10547</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10547</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 88 bis 90 löschen:</h4><div><p>Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das Zustimmungsquorum „von 25% der Wahlberechtigten müssen dafür sein und diese müssen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen haben“ gehört zu den eher niedrigen Quoren und berücksichtigt, dass die Überstimmung der parlamentarischen Ebene voraussetzt, dass sie in einem halbwegs relevanten Verhältnis zur Wahlbeteiligung bei der Wahl der parlamentarischen Vertretung stehen muss. Aus diesem Grund sollte das bestehende Quorum erhalten bleiben.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:31:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä5 zu V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10546</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10546</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 77 bis 80 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Kostendeckungsvorschlag sollte wesentlicher Bestandteil des alternativen Vorschlages bleiben. Beispiel: die Bürgerschaft hat den Bau eines Theaters beschlossen. Ein Bürgerentscheid spricht sich für den Bau einer neuen Zooattraktion aus. Diese „frisst“ aber die Mittel des Theaterneubaus, weil es praktisch keine andere Deckungsquelle gibt - für das ursprünglich „versprochene“ deshalb aber nicht gebaute Theater bekommt die Gemeindevertretung bei der nächsten Wahl die Quittung. Eine Entscheidung, die im Rahmen eines Bürgerentscheides, sich für den Zoo ausspricht und den Theaterneubau als Deckungsquelle benutzt, pickt nicht nur die „politischen Rosinen“ heraus, sondern trifft eine verantwortlich abgewogene Entscheidung.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:30:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä4 zu V6NEU: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6742/amendment/10545</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6742/amendment/10545</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 73 bis 74 einfügen:</h4><div><p>Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Nach Start des Bürgerbegehrens müssen die Unterschriften innerhalb von 90 Tagen gesammelt werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zurzeit können die Unterschriften für ein Bürgerbegehren in MV ohne zeitliche Begrenzung gesammelt werden. Dies führt dazu, dass sich im Verlauf der Sammlung politische Sachverhalte so massiv ändern können, dass die politischen Beweggründe der Ernstunterzeichner nichts mehr mit den Beweggründen der späteren Unterzeichner zu tun haben. Die Zurückziehung von Unterschriften ist keine praktikable Möglichkeit.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:29:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä3: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6099/amendment/10544</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6099/amendment/10544</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 71 bis 76 löschen:</h4><div><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Das gilt vor allem für die Punkte des Baugesetzbuches, zu denen derzeit kein Bürgerentscheid stattfinden kann. Wir fordern wie in Bayern, Bremen, Hamburg oder Thüringen die Streichung dieser Regelung. Es soll weiterhin überprüft werden, ob auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein können.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Themenkomplex des Baugesetzbuches sollte ausgenommen bleiben, weil hier schon im Verfahren eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, wenn von einer Betroffenheit ausgegangen wird.</p>
<p>Auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sollten nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, weil grundsätzlich nur auf der Ebene über Angelegenheiten abgestimmt werden soll, in der man sie auch ändern kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä2 zu V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10543</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10543</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 67 bis 70 löschen:</h4><div><p>mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine Kostenerstattung birgt die Gefahr, dass Bürgerbegehren sich zu einer Einnahmequelle entwickeln könnten. Der Unterschied zur Wahlkampfkostenrückerstattung bei Wahlen ist, dass die politischen Parteien und Wählergemeinschaften auf Dauer angelegt sind und ihre politische Arbeit deshalb in Abhängigkeit vom Wahlergebnis finanziert werden soll.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:25:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6_Ä1 zu V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10542</link>
                        <author>Johann-Georg Jaeger</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302/10542</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 65 bis 68 löschen:</h4><div><p>Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken.</del> Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Für ein Bürgerbegehren muss es eine echte Notwendigkeit geben, die von einer relevanten Gruppe auch gesehen wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, ein 10% Quorum zu behalten. Dies signalisiert auch der parlamentarischen Vertretung deutlich die Notwendigkeit, nach einem politischen Kompromiss zu suchen, wenn das nötige Quorum erreicht wurde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 09:24:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_neu3: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642</link>
                        <author>LAG Medien und Netzpolitik | LAG Bildung | LAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung in der Schule ist ein wichtiges und bereits viel diskutiertes Thema, leider fokussiert sich die öffentliche Wahrnehmung oftmals nur auf die Ausstattung der Schulen. Da werden schnell Tablets für alle gefordert. Doch Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer, gute Medienpädagoginnen und -pädagogen und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, Programmieren für alle oder doch eher Medienkompetenz? Sind die Schulen dafür ausgestattet und Lehrkräfte dafür ausgebildet?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bildungsministerin führte einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenzen“ zum Schuljahr 2018/19 ein. Schulische und außerschulische Medienpädagoginnen und -pädagogen kritisieren diesen scharf, der Rahmenplan liefere nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen, behandele weder die Themenkomplexe Soziale Netze noch Medienkonsum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Schülerinnen und Schüler</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schule hat nicht das Ziel aus Kindern Programmierer zu machen, sondern mündige Bürgerinnen und Bürger. Jugendliche müssen auf ihren zukünftigen Ausbildungs- und Lebensweg vorbereitet werden. Doch in einer Gesellschaft die immer stärker von Digitalisierung geprägt ist, muss auch unser Bildungssystem darauf reagieren und in der Schule muss das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um an einer digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Medienkompetenz muss Pflicht werden für alle Schülerinnen und Schüler in M-V. Dies beinhaltet den sicheren Umgang mit dem Medium Internet und das Erkennen der Vor- und Nachteile also auch den Umgang mit Fake News, Mobbing, Datenschutz und weiteren Themen. Dies wird nicht in einem einzelnen Fach vermittelt, sondern muss als Querschnittthema über alle Fächer verstanden werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss bereits in der Grundschule beginnen und sowohl in den Schulen als auch mit externen Bildungsträgern im Rahmen der Ganztagsschule erfolgen. Ein Grundkurs Informatik muss Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden. In diesem werden Grundlagenvermittelt also wie ein Computer oder das Internet aufgebaut sind, der Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens vermittelt. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik beschäftigen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt, wir fordern eine Änderung des Informatikunterrichts in einen verpflichtenden Grundkurs und ein freiwilliges Wahlfach. In dem Wahlfach können neugierige Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Programmiersprache erlernen und sich damit eine gute Grundlage für eine Ausbildung, ein Studium oder dann einen Beruf im IT-Sektor schaffen. Denn nicht alle Schülerinnen und Schüler müssen Programmieren können, aber diejenigen die es wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben dies zu erlernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur im Unterricht kann die Schule auf eine digitalisierte Gesellschaft vorbereiten, auch in freiwilligen Angeboten am Nachmittag können Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So kann in einer Medien AG ein Blog, ein YouTube-Kanal oder ein Online-Radio betrieben werden. Die Informatik AG setzt dagegen Schwerpunkte zur Entwicklung eigener Software Projekte und in einer E-Sport AG können Schülerinnen und Schüler sich im sportlichen Wettkampf messen. Dies kann im Rahmen der Ganztagsschule sowohl von Lehrkräften als auch von externen Partnern unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Lehrkräfte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Digitalisierung verändert auch den Unterricht selbst und die Art und Weise wie Lehrkräfte arbeiten. Denn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Unterricht auf Materialien und Aufgaben online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist unerlässlich hier auf die langjährige Erfahrung von schulischen und außerschulischen Medienpädagoginnen und -pädagogen zurückzugreifen. Deren Arbeit im Rahmen von Schulprojekten und Ganztagsschulangeboten ist eine wichtige Erfahrungsquelle für Schülerinnen und Schüler aber auch für das System Schule. In offeneren Formaten kann und sollte gemeinsam reflektiert werden, wie Inhalte wahrgenommen und produziert werden, und was diese Inhalte im Leben der Schülerinnen und Schüler bedeuten. Das medienpädagogische Angebot der Schulen durch freie Medienpädagogen und Medienwerkstätten muss fest im Landeshaushalt verankert und ausgebaut werden. Stattdessen zerreißt der Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ diesen Erfahrungsboden! Diesen Missstand muss die Landesregierung sofort rückgängig machen, sonst droht ein Verlust medienpädagogischen Wissens in Mecklenburg-Vorpommern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Digitalisierung können sich ebenfalls die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte verbessern. Neue Kommunikationswege zwischen allen Beteiligten, ermöglichen den direkten Draht und im Idealfall schnellere Lösungen von problematischen Sachverhalten auf allen Ebenen. So können Klassenlehrerinnen- und lehrer beispielsweise schnell und unkompliziert im Kontakt mit den Elternvertretungen kommen, ohne dass Sprechzeiten berücksichtigt oder organisiert werden müssen. Zudem können zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Homeoffice und mobiles Arbeiten für Lehrkräfte sinnvolle Ergänzungen sein, um den Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu verbessern und damit den Beruf attraktiver zu machen. Dem Problem des Unterrichtsausfalls kann damit ebenfalls begegnet werden. Ziel kann es nicht sein, Unterricht durch Videounterricht zu ersetzen, sondern Angebote wie online Lernplattformen zu nutzen, um Ausfallstunden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies setzt voraus das Lehrer selbst digital mündig sind. Daher fordern wir einen Schwerpunkt „Digitalisierung&quot; auch in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits die Lehramtsausbildung an den Hochschulen des Landes bereiten Lehrkräfte nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken und das bereits vorhandene Wissen aus schulischer und außerschulischer medienpädagogischer Arbeit direkt einzubinden. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausstattung von Schulen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technische und organisatorische Ausstattung muss an allen Schulen landesweit einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Breitbandzugang ist schnellstmöglich an allen Schulen zu gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht landesweit eine zentrale Stelle für die Beschaffung von Technik und Dienstleistungen, um Schulträger und Schulen mit dieser Aufgabe nicht zu überfordern. Vom Land ist zu erwarten, dass handhabbare und der Schulpraxis angepasste Vorgaben und Handreichungen für den Datenschutz erarbeitet und herausgegeben werden. Seitenlange juristische Abhandlungen sind nicht hinnehmbar, hier muss das Land für die Schulen Hilfestellungen geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 18 Oct 2018 12:58:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_Ä7 zu V8_neu: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10468</link>
                        <author>Fabian Czerwinski (KV Vorpommern-Rügen)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10468</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 80 bis 82 einfügen:</h4><div><p>nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> und das bereits vorhandene Wissen aus schulischer und außerschulischer medienpädagogischer Arbeit direkt einzubinden</ins>. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 22:07:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_Ä6 zu V8_neu: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10467</link>
                        <author>Fabian Czerwinski (KV Vorpommern-Rügen)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10467</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 58 bis 63:</h4><div><p>online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">z.B. YouTube </del>empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">werden.<br>Es ist unerlässlich hier auf die langjährige Erfahrung von schulischen und außerschulischen Medienpädagoginnen und -pädagogen zurückzugreifen. Deren Arbeit im Rahmen von Schulprojekten und Ganztagsschulangeboten ist eine wichtige Erfahrungsquelle für Schülerinnen und Schüler aber auch für das System Schule. In offeneren Formaten kann und sollte gemeinsam reflektiert werden, wie Inhalte wahrgenommen und produziert werden, und was diese Inhalte im Leben der Schülerinnen und Schüler bedeuten. Das medienpädagogische Angebot der Schulen durch freie Medienpädagogen und Medienwerkstätten muss fest im Landeshaushalt verankert und ausgebaut </ins>werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Stattdessen zerreißt der Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ diesen Erfahrungsboden! Diesen Missstand muss die Landesregierung sofort rückgängig machen, sonst droht ein Verlust medienpädagogischen Wissens in Mecklenburg-Vorpommern!</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 22:06:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_Ä5 zu V8_neu: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10465</link>
                        <author>Fabian Czerwinski (KV Vorpommern-Rügen)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10465</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 4 bis 6 einfügen:</h4><div><p>Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, gute Medienpädagoginnen und -pädagogen</ins> und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 22:04:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_Ä3 zu V8_neu: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10464</link>
                        <author>Fabian Czerwinski (KV Vorpommern-Rügen))</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500/amendment/10464</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2726_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 9 bis 12:</h4><div><p>Das Bildungsministerin führt<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenz“ zum Schuljahr 2019/20 ein. Wie wir aber alle wissen, ist Papier sehr geduldig und ein Rahmenlehrplan mit Sicherheit nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">e einen neuen Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ zum Schuljahr 2018/19 ein. Schulische und außerschulische Medienpädagoginnen und -pädagogen kritisieren diesen scharf, der Rahmenplan liefere nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen, behandle weder die Themenkomplexe Soziale Netze noch Medienkonsum.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 21:59:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>