<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/feedmotions" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>Landesdelegiertenkonferenz 20. Oktober 2018: Anträge</title>
            <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/feedmotions</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://LDKMV.antragsgruen.de/img/logo.png</url>
                <title>Landesdelegiertenkonferenz 20. Oktober 2018: Anträge</title>
                <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/feedmotions</link>
            </image><item>
                        <title>V8_neu5: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Digitalisierung_der_Bildung-1341</link>
                        <author>LAG Medien und Netzpolitik | LAG Bildung | LAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Digitalisierung_der_Bildung-1341</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung in der Schule ist ein wichtiges und bereits viel diskutiertes Thema, leider fokussiert sich die öffentliche Wahrnehmung oftmals nur auf die Ausstattung der Schulen. Da werden schnell Tablets für alle gefordert. Doch Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer, gute Medienpädagoginnen und -pädagogen und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, Programmieren für alle oder doch eher Medienkompetenz? Sind die Schulen dafür ausgestattet und Lehrkräfte dafür ausgebildet?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bildungsministerin führte einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenzen“ zum Schuljahr 2018/19 ein. Schulische und außerschulische Medienpädagoginnen und -pädagogen kritisieren diesen scharf, der Rahmenplan liefere nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen, behandele weder die Themenkomplexe Soziale Netze noch Medienkonsum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Schülerinnen und Schüler</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schule hat nicht das Ziel aus Kindern Programmierer zu machen, sondern mündige Bürgerinnen und Bürger. Jugendliche müssen auf ihren zukünftigen Ausbildungs- und Lebensweg vorbereitet werden. Doch in einer Gesellschaft die immer stärker von Digitalisierung geprägt ist, muss auch unser Bildungssystem darauf reagieren und in der Schule muss das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um an einer digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Medienkompetenz muss Pflicht werden für alle Schülerinnen und Schüler in M-V. Dies beinhaltet den sicheren Umgang mit dem Medium Internet und das Erkennen der Vor- und Nachteile also auch den Umgang mit Fake News, Mobbing, Datenschutz und weiteren Themen. Dies wird nicht in einem einzelnen Fach vermittelt, sondern muss als Querschnittthema über alle Fächer verstanden werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss bereits in der Grundschule beginnen und sowohl in den Schulen als auch mit externen Bildungsträgern im Rahmen der Ganztagsschule erfolgen. Ein Grundkurs Informatik muss Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden. In diesem werden Grundlagenvermittelt also wie ein Computer oder das Internet aufgebaut sind, der Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens anhand einfacher Programmiersprachen (z.B. Scratch, Lego-Robotics)vermittelt. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine komplexe Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik beschäftigen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt, wir fordern eine Änderung des Informatikunterrichts in einen verpflichtenden Grundkurs und ein freiwilliges Wahlfach. In dem Wahlfach können neugierige Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Programmiersprache erlernen und sich damit eine gute Grundlage für eine Ausbildung, ein Studium oder dann einen Beruf im IT-Sektor schaffen. Denn nicht alle Schülerinnen und Schüler müssen Programmieren können, aber diejenigen die es wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben dies zu erlernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur im Unterricht kann die Schule auf eine digitalisierte Gesellschaft vorbereiten, auch in freiwilligen Angeboten am Nachmittag können Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So kann in einer Medien AG ein Blog, ein YouTube-Kanal oder ein Online-Radio betrieben werden. Die Informatik AG setzt dagegen Schwerpunkte zur Entwicklung eigener Software Projekte und in einer E-Sport AG können Schülerinnen und Schüler sich im sportlichen Wettkampf messen. Dies kann im Rahmen der Ganztagsschule sowohl von Lehrkräften als auch von externen Partnern unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Lehrkräfte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Digitalisierung verändert auch den Unterricht selbst und die Art und Weise wie Lehrkräfte arbeiten. Denn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Unterricht auf Materialien und Aufgaben online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist unerlässlich hier auf die langjährige Erfahrung von schulischen und außerschulischen Medienpädagoginnen und -pädagogen zurückzugreifen. Deren Arbeit im Rahmen von Schulprojekten und Ganztagsschulangeboten ist eine wichtige Erfahrungsquelle für Schülerinnen und Schüler aber auch für das System Schule. In offeneren Formaten kann und sollte gemeinsam reflektiert werden, wie Inhalte wahrgenommen und produziert werden, und was diese Inhalte im Leben der Schülerinnen und Schüler bedeuten. Das medienpädagogische Angebot der Schulen durch freie Medienpädagogen und Medienwerkstätten muss fest im Landeshaushalt verankert und ausgebaut werden. Stattdessen zerreißt der Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ diesen Erfahrungsboden! Diesen Missstand muss die Landesregierung sofort rückgängig machen, sonst droht ein Verlust medienpädagogischen Wissens in Mecklenburg-Vorpommern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Digitalisierung können sich ebenfalls die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte verbessern. Neue Kommunikationswege zwischen allen Beteiligten, ermöglichen den direkten Draht und im Idealfall schnellere Lösungen von problematischen Sachverhalten auf allen Ebenen. So können Klassenlehrerinnen- und lehrer beispielsweise schnell und unkompliziert im Kontakt mit den Elternvertretungen kommen, ohne dass Sprechzeiten berücksichtigt oder organisiert werden müssen. Zudem können zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Homeoffice und mobiles Arbeiten für Lehrkräfte sinnvolle Ergänzungen sein, um den Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu verbessern und damit den Beruf attraktiver zu machen. Dem Problem des Unterrichtsausfalls kann damit ebenfalls begegnet werden. Ziel kann es nicht sein, Unterricht durch Videounterricht zu ersetzen, sondern Angebote wie online Lernplattformen zu nutzen, um Ausfallstunden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies setzt voraus das Lehrer selbst digital mündig sind. Daher fordern wir einen Schwerpunkt „Digitalisierung&quot; auch in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits die Lehramtsausbildung an den Hochschulen des Landes bereiten Lehrkräfte nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken und das bereits vorhandene Wissen aus schulischer und außerschulischer medienpädagogischer Arbeit direkt einzubinden. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausstattung von Schulen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technische und organisatorische Ausstattung muss an allen Schulen landesweit einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Breitbandzugang ist schnellstmöglich an allen Schulen zu gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht landesweit eine zentrale Stelle für die Beschaffung von Technik und Dienstleistungen, um Schulträger und Schulen mit dieser Aufgabe nicht zu überfordern. Vom Land ist zu erwarten, dass handhabbare und der Schulpraxis angepasste Vorgaben und Handreichungen für den Datenschutz erarbeitet und herausgegeben werden. Seitenlange juristische Abhandlungen sind nicht hinnehmbar, hier muss das Land für die Schulen Hilfestellungen geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:53:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6NEU2: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Mehr_Demokratie_in_den_Kreisen_und_Gemeinden_wagen-23302</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit stelle ich für die LAG DIR - Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Inneres und Recht - den Antrag: Die LDK möge die folgende Position zur Änderung der Kommunalverfassung beschließen und allen Kreisverbänden die Aufnahme eben dieser Änderung in ihre Kommunal-Wahlprogramme zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Demokratie wagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politikverdrossenheit entgegentreten, Bürger*innen ermutigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2018 nahmen nur knapp ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahr. Mit nur 28,4 Prozent traten im Landkreis Vorpommern-Rügen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurne und selbst mit immerhin 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim als „wahlbeteiligungsstärkstem“ Landkreis, war eine unbefriedigende Beteiligung zu verzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich offensichtlich von der Politik abgewandt oder stehen ihr zumindest desinteressiert gegenüber. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob eine Wahl als wichtig oder weniger wichtig eingeschätzt wird, aber auch politische Entscheidungen haben Einfluss darauf, ob sich Bürgerinnen und Bürger eingebunden fühlen und sich damit identifizieren können. Ein negatives Beispiel ist die Entscheidung zur Kreisgebietsreform, die eine Identifikation mit dieser kommunalpolitischen Ebene und die Auseinandersetzung mit den Themen vor Ort deutlich erschwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einmischung erwünscht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentlicher Aspekt der stärkeren Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direktdemokratischen Einflussnahme. Denn insbesondere auf der kommunalen Ebene bestehen Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermuntern sich einzumischen, sich zu engagieren und bewusst an politischen Entscheidungsprozessen in den Gemeinden und Landkreisen zu beteiligen. Dies fördert eine stärkere Identifikation, eine größere Zufriedenheit und dies erhöht die Akzeptanz für getroffene politische Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern umfassendere Möglichkeiten zu geben, direkt Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern muss so gestaltet werden, dass das Petitionsrecht, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert und Hemmnisse abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Petitionsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Petitionsrecht nach § 14 Absatz 1 der Kommunalverfassung MV gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen lediglich das Recht zur schriftlichen Anregung oder Beschwerde. Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht in den in Absatz 1 vorgesehenen Beratungen der Gemeindevertretung und der einbezogenen Ausschüsse eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fragestunde, Anhörung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestunde, bzw. Anhörung nach § 17 der Kommunalverfassung MV muss so ausgestaltet sein, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht verbindlich eingeräumt wird. Die Gemeindevertretungen sind aufgerufen, die Einwohnerfragestunde so zu gestalten, dass Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar zu den sie betreffenden Fragen in die öffentliche Sitzung der Vertretung eingeladen werden, um dort Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Diskussionsbeiträge vortragen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde soll auch den Mitgliedern der Kommunalvertretungen die Möglichkeiten eingeräumt werden, Fragen an die Initiatoren und an die Verwaltung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwohnerantrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten, einen Einwohnerantrag nach § 18 der Kommunalverfassung zu stellen sollen deutlich erleichtert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern deutlich zu senken. Den Einwohnern und Einwohnerinnen, die den Einwohnerantrag verantwortlich eingebracht haben („Vertretungspersonen“), ist das Rederecht verbindlich einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Der Einwohnerantrag soll zukünftig die Möglichkeit eröffnen auch mit dem Ziel einer Abstimmung eingebracht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten zum Bürgerbegehren nach § 20 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Nach Start des Bürgerbegehrens müssen die Unterschriften innerhalb von 90 Tagen gesammelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des sog. „kassierenden Bürgerbegehrens“ nach § 20 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung MV ist die derzeit bestehende Korrekturfrist von 6 Wochen aufzuheben und durch eine Regelung zu ersetzen, die sich an der Umsetzung des gefassten Beschlusses orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so müssen in geeigneter und verbindlicher Form Informationen vermittelt werden, die eine zusammenfassende, allgemein verständliche Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bürgerbegehrens für jede Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten. Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:49:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6NEU: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6742</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6742</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit stelle ich für die LAG DIR - Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Inneres und Recht - den Antrag: Die LDK möge die folgende Position zur Änderung der Kommunalverfassung beschließen und allen Kreisverbänden die Aufnahme eben dieser Änderung in ihre Kommunal-Wahlprogramme zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Demokratie wagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politikverdrossenheit entgegentreten, Bürger*innen ermutigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2018 nahmen nur knapp ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahr. Mit nur 28,4 Prozent traten im Landkreis Vorpommern-Rügen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurne und selbst mit immerhin 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim als „wahlbeteiligungsstärkstem“ Landkreis, war eine unbefriedigende Beteiligung zu verzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich offensichtlich von der Politik abgewandt oder stehen ihr zumindest desinteressiert gegenüber. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob eine Wahl als wichtig oder weniger wichtig eingeschätzt wird, aber auch politische Entscheidungen haben Einfluss darauf, ob sich Bürgerinnen und Bürger eingebunden fühlen und sich damit identifizieren können. Ein negatives Beispiel ist die Entscheidung zur Kreisgebietsreform, die eine Identifikation mit dieser kommunalpolitischen Ebene und die Auseinandersetzung mit den Themen vor Ort deutlich erschwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einmischung erwünscht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentlicher Aspekt der stärkeren Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direktdemokratischen Einflussnahme. Denn insbesondere auf der kommunalen Ebene bestehen Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermuntern sich einzumischen, sich zu engagieren und bewusst an politischen Entscheidungsprozessen in den Gemeinden und Landkreisen zu beteiligen. Dies fördert eine stärkere Identifikation, eine größere Zufriedenheit und dies erhöht die Akzeptanz für getroffene politische Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern umfassendere Möglichkeiten zu geben, direkt Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern muss so gestaltet werden, dass das Petitionsrecht, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert und Hemmnisse abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Petitionsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Petitionsrecht nach § 14 Absatz 1 der Kommunalverfassung MV gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen lediglich das Recht zur schriftlichen Anregung oder Beschwerde. Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht in den in Absatz 1 vorgesehenen Beratungen der Gemeindevertretung und der einbezogenen Ausschüsse eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fragestunde, Anhörung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestunde, bzw. Anhörung nach § 17 der Kommunalverfassung MV muss so ausgestaltet sein, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht verbindlich eingeräumt wird. Die Gemeindevertretungen sind aufgerufen, die Einwohnerfragestunde so zu gestalten, dass Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar zu den sie betreffenden Fragen in die öffentliche Sitzung der Vertretung eingeladen werden, um dort Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Diskussionsbeiträge vortragen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde soll auch den Mitgliedern der Kommunalvertretungen die Möglichkeiten eingeräumt werden, Fragen an die Initiatoren und an die Verwaltung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwohnerantrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten, einen Einwohnerantrag nach § 18 der Kommunalverfassung zu stellen sollen deutlich erleichtert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern deutlich zu senken. Den Einwohnern und Einwohnerinnen, die den Einwohnerantrag verantwortlich eingebracht haben („Vertretungspersonen“), ist das Rederecht verbindlich einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Der Einwohnerantrag soll zukünftig die Möglichkeit eröffnen auch mit dem Ziel einer Abstimmung eingebracht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten zum Bürgerbegehren nach § 20 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des sog. „kassierenden Bürgerbegehrens“ nach § 20 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung MV ist die derzeit bestehende Korrekturfrist von 6 Wochen aufzuheben und durch eine Regelung zu ersetzen, die sich an der Umsetzung des gefassten Beschlusses orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so müssen in geeigneter und verbindlicher Form Informationen vermittelt werden, die eine zusammenfassende, allgemein verständliche Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bürgerbegehrens für jede Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten. Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Oct 2018 14:49:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU4: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Ankerzentrum_durch_die_Hintertuer__Horst_abschaffen__Zentrale_Er-59696</link>
                        <author>Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Ankerzentrum_durch_die_Hintertuer__Horst_abschaffen__Zentrale_Er-59696</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet auf einem ehemaligen Kasernengelände in einem Wald. Die Geflüchteten haben keinen ausreichenden Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen unzureichende Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinien verstößt.Dagegen finden nahezu täglich Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist auch deswegen unzumutbar, weil Menschen dort bis zu zwei Jahre festgehalten werden können. Viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als verlorene Zeit oder sogar als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch annähernddie Kriterien eines AnKER-Zentrums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während Innenminister Caffier erklärt, das EASt entspricht einem AnKER-Zentrum, kritisiert Ministerpräsidentin Schwesig offen die Entscheidung des Bundesinneministers diese einzuführen. Diese Manöver sind nur Nebelkerzen, mit denen die Landesregierung versucht, sowohl auf der linken, als auch der rechten Seite Stimmen zu fischen. In der Realität jedoch wird das immer gleiche Konzept nur unter neuem Namen umgesetzt: Lagerhaltung. Egal ob die Lager ZASt, EAE, LGU, Transit- oder AnKER-Zentrum heißen. In den Lagern werden Menschen kaserniert und entmündigt. Sie werden ihrer Würde und zum Teil ihrer Rechte beraubt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem unterstützt BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern deshalb die Kampagne #NichtMeineLager und ruft zur breiten Beteiligung auf.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 19 Oct 2018 22:51:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_neu3: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642</link>
                        <author>LAG Medien und Netzpolitik | LAG Bildung | LAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6642</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung in der Schule ist ein wichtiges und bereits viel diskutiertes Thema, leider fokussiert sich die öffentliche Wahrnehmung oftmals nur auf die Ausstattung der Schulen. Da werden schnell Tablets für alle gefordert. Doch Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer, gute Medienpädagoginnen und -pädagogen und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, Programmieren für alle oder doch eher Medienkompetenz? Sind die Schulen dafür ausgestattet und Lehrkräfte dafür ausgebildet?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bildungsministerin führte einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenzen“ zum Schuljahr 2018/19 ein. Schulische und außerschulische Medienpädagoginnen und -pädagogen kritisieren diesen scharf, der Rahmenplan liefere nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen, behandele weder die Themenkomplexe Soziale Netze noch Medienkonsum.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Schülerinnen und Schüler</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schule hat nicht das Ziel aus Kindern Programmierer zu machen, sondern mündige Bürgerinnen und Bürger. Jugendliche müssen auf ihren zukünftigen Ausbildungs- und Lebensweg vorbereitet werden. Doch in einer Gesellschaft die immer stärker von Digitalisierung geprägt ist, muss auch unser Bildungssystem darauf reagieren und in der Schule muss das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um an einer digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Medienkompetenz muss Pflicht werden für alle Schülerinnen und Schüler in M-V. Dies beinhaltet den sicheren Umgang mit dem Medium Internet und das Erkennen der Vor- und Nachteile also auch den Umgang mit Fake News, Mobbing, Datenschutz und weiteren Themen. Dies wird nicht in einem einzelnen Fach vermittelt, sondern muss als Querschnittthema über alle Fächer verstanden werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss bereits in der Grundschule beginnen und sowohl in den Schulen als auch mit externen Bildungsträgern im Rahmen der Ganztagsschule erfolgen. Ein Grundkurs Informatik muss Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden. In diesem werden Grundlagenvermittelt also wie ein Computer oder das Internet aufgebaut sind, der Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens vermittelt. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik beschäftigen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt, wir fordern eine Änderung des Informatikunterrichts in einen verpflichtenden Grundkurs und ein freiwilliges Wahlfach. In dem Wahlfach können neugierige Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Programmiersprache erlernen und sich damit eine gute Grundlage für eine Ausbildung, ein Studium oder dann einen Beruf im IT-Sektor schaffen. Denn nicht alle Schülerinnen und Schüler müssen Programmieren können, aber diejenigen die es wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben dies zu erlernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur im Unterricht kann die Schule auf eine digitalisierte Gesellschaft vorbereiten, auch in freiwilligen Angeboten am Nachmittag können Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So kann in einer Medien AG ein Blog, ein YouTube-Kanal oder ein Online-Radio betrieben werden. Die Informatik AG setzt dagegen Schwerpunkte zur Entwicklung eigener Software Projekte und in einer E-Sport AG können Schülerinnen und Schüler sich im sportlichen Wettkampf messen. Dies kann im Rahmen der Ganztagsschule sowohl von Lehrkräften als auch von externen Partnern unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Lehrkräfte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Digitalisierung verändert auch den Unterricht selbst und die Art und Weise wie Lehrkräfte arbeiten. Denn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Unterricht auf Materialien und Aufgaben online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es ist unerlässlich hier auf die langjährige Erfahrung von schulischen und außerschulischen Medienpädagoginnen und -pädagogen zurückzugreifen. Deren Arbeit im Rahmen von Schulprojekten und Ganztagsschulangeboten ist eine wichtige Erfahrungsquelle für Schülerinnen und Schüler aber auch für das System Schule. In offeneren Formaten kann und sollte gemeinsam reflektiert werden, wie Inhalte wahrgenommen und produziert werden, und was diese Inhalte im Leben der Schülerinnen und Schüler bedeuten. Das medienpädagogische Angebot der Schulen durch freie Medienpädagogen und Medienwerkstätten muss fest im Landeshaushalt verankert und ausgebaut werden. Stattdessen zerreißt der Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ diesen Erfahrungsboden! Diesen Missstand muss die Landesregierung sofort rückgängig machen, sonst droht ein Verlust medienpädagogischen Wissens in Mecklenburg-Vorpommern!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Digitalisierung können sich ebenfalls die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte verbessern. Neue Kommunikationswege zwischen allen Beteiligten, ermöglichen den direkten Draht und im Idealfall schnellere Lösungen von problematischen Sachverhalten auf allen Ebenen. So können Klassenlehrerinnen- und lehrer beispielsweise schnell und unkompliziert im Kontakt mit den Elternvertretungen kommen, ohne dass Sprechzeiten berücksichtigt oder organisiert werden müssen. Zudem können zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Homeoffice und mobiles Arbeiten für Lehrkräfte sinnvolle Ergänzungen sein, um den Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu verbessern und damit den Beruf attraktiver zu machen. Dem Problem des Unterrichtsausfalls kann damit ebenfalls begegnet werden. Ziel kann es nicht sein, Unterricht durch Videounterricht zu ersetzen, sondern Angebote wie online Lernplattformen zu nutzen, um Ausfallstunden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies setzt voraus das Lehrer selbst digital mündig sind. Daher fordern wir einen Schwerpunkt „Digitalisierung&quot; auch in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits die Lehramtsausbildung an den Hochschulen des Landes bereiten Lehrkräfte nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken und das bereits vorhandene Wissen aus schulischer und außerschulischer medienpädagogischer Arbeit direkt einzubinden. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausstattung von Schulen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technische und organisatorische Ausstattung muss an allen Schulen landesweit einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Breitbandzugang ist schnellstmöglich an allen Schulen zu gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht landesweit eine zentrale Stelle für die Beschaffung von Technik und Dienstleistungen, um Schulträger und Schulen mit dieser Aufgabe nicht zu überfordern. Vom Land ist zu erwarten, dass handhabbare und der Schulpraxis angepasste Vorgaben und Handreichungen für den Datenschutz erarbeitet und herausgegeben werden. Seitenlange juristische Abhandlungen sind nicht hinnehmbar, hier muss das Land für die Schulen Hilfestellungen geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 18 Oct 2018 12:58:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU3: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596</link>
                        <author>Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6596</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet auf einem ehemaligen Kasernengelände in einem Wald. Die Geflüchteten haben keinen ausreichenden Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen unzureichende Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die EU-Aufnahmerichtlinien verstößt.Dagegen finden nahezu täglich Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist auch deswegen unzumutbar, weil Menschen dort bis zu zwei Jahre festgehalten werden können. Viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als verlorene Zeit oder sogar als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch gesehen die Kriterien eines AnKER-Zentrums. Innenminister Caffier stellt dies auch immer wieder so dar, wobei sich die Landesregierung eigentlich gegen AnKer-Zentren in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 12:37:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU2: Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6595</link>
                        <author>Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6595</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet in einem Wald. Die Geflüchteten haben kaum Zugang zu unabhängiger Beratung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen keine Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.Dafür finden in regelmäßigen Abständen Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist unzumutbar und viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch gesehen die Kriterien eines ANKER-Zentrums, gegen das sich die Landesregierung eigentlich ausgesprochen hatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 12:16:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2NEU: Kein ANKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6594</link>
                        <author>LaVo Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6594</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein AnKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmestelle (EASt) für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet in einem Wald. Die Geflüchteten haben kaum Zugang zu unabhängiger Beratung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen keine Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.Dafür finden in regelmäßigen Abständen Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist unzumutbar und viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch gesehen die Kriterien eines ANKER-Zentrums, gegen das sich die Landesregierung eigentlich ausgesprochen hatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 12:15:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1NEU: GRÜNE Waldpolitik für MV: Gemischte Wälder, hohe Vielfalt, großer Nutzen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/GRUeNE_Waldpolitik_fuer_MV_Gemischte_Waelder_hohe_Vielfalt_grosser_Nutz-27564</link>
                        <author>LAG Landwirtschaft und Naturschutz (beschlossen am: 03.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/GRUeNE_Waldpolitik_fuer_MV_Gemischte_Waelder_hohe_Vielfalt_grosser_Nutz-27564</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leitbild bündnisgrüner Waldpolitik ist ein gemischter, stabiler und ertragreicher Wald, der sich an die Veränderungen der Klimakrise anpassen kann.Der Wald soll den maximalen gesellschaftlichen Nutzen hinsichtlich aller Waldfunktionen erbringen. Diesem Leitbild entspricht nur der naturgemäß bewirtschaftete Dauerwald mit einem permanenten Nebeneinander von Baumarten verschiedenen Alters und Stärke. Diese Vielfalt bedeutet u.a. eine Risikostreuung hinsichtlich schlechter werdender Klimabedingungen. Gegenwärtig haben wir jedoch in MV noch überwiegend durch die Nachkriegsaufforstungen und Kahlschlagwirtschaft geprägte Wälder. Ergänzt werden muss der bewirtschaftete Wald durch ein ausreichendes Netzwerk nicht bewirtschafteter Flächen, die Rückzugsräume für spezialisierte Arten bieten. Mecklenburg-Vorpommern besitzt - vor allem bedingt durch seine Nationalparks - bereits eine Fläche von etwa 10% ungenutzter Wälder, was im Bundesvergleich einen Spitzenplatz bedeutet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Wald für Mecklenburg-Vorpommern!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einem Waldanteil von etwa 24% ist Mecklenburg-Vorpommern ein waldarmes Bundesland. Wegen der vielfältigen positiven ökologischen Wirkungen des Waldes gerade in großräumiger Agrarlandschaft streben wir eine Erhöhung in Richtung des Bundesdurchschnitts von 30% an. Dabei erkennen wir an, dass die Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise die Schaffung von Wald zunehmend schwieriger macht. Die öffentliche Hand ist besonders in der Pflicht, landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte für eine Aufforstung zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Tausch- und Abrundungsverfahren finden unsere Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dreiklang der Waldfunktionen sichern!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion des Waldes sind für uns gleichrangig. Der naturgemäß bewirtschaftete Wald ist auch finanziell im Vorteil, indem Kosten (Pflanzung, Pflege, Zaunbau…) minimiert und der Anteil wirtschaftlich wertvoller Holzsortimente erhöht werden. Die <strong>Nutzung </strong>des nachwachsenden Rohstoffs Holz ist grundsätzlich ökologisch vorteilhaft, weil Holz bis zum Ende seiner Nutzungsdauer quasi CO<sub>2</sub>-neutral ist und die Herstellung von Holzprodukten in der Regelviel weniger Energie und chemische Zusatzstoffe benötigt als Kunststoffe oder Metalle. In der Forst- und Holzwirtschaft arbeiten in MV laut aktuellem Landeswaldprogramm etwa 15.000 Menschen, und dies vor allem im ländlichen Raum. Bundesweit arbeiten mit 1,1 Mio. mehr Menschen in dieser Branche als in der Automobilindustrie, ohne dass eine vergleichbare politische Bedeutung erkennbar wäre. Bei der Nutzung des Rohstoffes Holz hat eine ehrliche volkswirtschaftliche Nachhaltigkeit für uns Priorität: Deutschland ist trotz seiner enorm hohen verfügbaren eigenen Holzmenge Netto-Importeur und beschleunigt mit seiner Nachfrage die Abholzung von Wäldern insbesondere in Osteuropa. Wir wollen einen sparsamen und sinnvollen Einsatz des Rohstoffes Holz, um hier zu einem Gleichgewicht zu kommen. Das gilt insbesondere für die energetische Nutzung von Holz (Verbrennung), die sich in den letzten 30 Jahren etwa verfünffacht hat. Wir befürworten den Gedanken der Kreislaufwirtschaft: In einer Kaskadennutzung kann Holz erst stofflich und am Ende der Nutzungsdauer dann noch energetisch genutzt werden. Eine nachhaltige Rohstoffbilanz verlangt es, sich vom Gedanken des permanenten Wachstums und der Profitmaximierung zu verabschieden und den eigenen Verbrauch den Möglichkeiten anzupassen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der <strong>Schutzfunktion </strong>der Wälder steht die Frage der biologischen Vielfalt im Mittelpunkt. Ein ausreichender Anteil von Alt- und Totholz ist der entscheidende Faktor hierfür. Wir wollen die Rechtsgrundlagen und die Förderrichtlinien - wie in der Landwirtschaft - so umbauen, dass ökologische Zusatzleistungen noch besser finanziell honoriert werden. Daneben stehen wir für eine Stärkung unserer 3 Nationalparks als Hotspots der biologischen Vielfalt und für eine Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie mit konkreten Regelungen statt wie bisher nur mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen. Insbesondere für den Schutz seiner alten Buchenwälder trägt Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinsichtlich der <strong>Erholungsfunktion </strong>stehen wir zum freien Betretungsrecht der Wälder und wollen ein auch touristisch ausreichendes Netz an Rad- und Wanderwegen schaffen. Das Reiten im Wald wollen wir außerhalb von Schutzgebieten auf Wegen grundsätzlich erlauben und damit die bisherige Rechtslage umkehren, nach der das Reiten im Wald nur auf besonders gekennzeichneten Wegen erlaubt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Waldbesitzer stärken - öffentlichen Wald bewahren!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Etwa die Hälfte des Waldes in MV gehört laut Landeswaldprogramm privaten Waldbesitzern. Hier liegt eine große Zersplitterung vor, so dass etwa 40.000 Waldbesitzern durchschnittlich 2 ha Wald gehören. Wir wollen die sinnvolle Arrondierung (= Eigentumsabrundung) der Waldflächen z.B. mittels Tauschverfahren fördern, um die Bewirtschaftung praktikabler zu gestalten. Unter anderem sind Flurstücksgrenzen oft im Gelände nicht zu erkennen. Wir wollen die Waldbesitzer hinsichtlich der Förderung mit den Landwirten gleich behandeln und zusätzlich den Waldbesitz gänzlich von den Beiträgen zu den Wasser- und Bodenverbänden befreien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wald im Eigentum des Landes bzw. der Landesforstanstalt darf bis auf Splitterflächen (Eigentumsbereinigung) nicht privatisiert werden. Der Tendenz, dass sich finanzkräftige Investoren ganze Landstriche zusammenkaufen, wollen wir unter anderem so entgegenwirken. Der Landeswald soll künftig vorbildlich naturgemäß bewirtschaftet werden. Die Landesforstanstalt soll auch zukünftig Ansprechpartner in der Fläche bleiben; eine Verlagerung behördlicher Aufgaben an die kommunale Ebene lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wald- und Jagdgesetz reformieren!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen das Landeswaldgesetz ökologisch modernisieren. Dies bedeutet unter anderem einen prinzipiellen Verzicht auf Kahlschläge und den Einsatz von Pestiziden im Wald.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer einen stabilen, gemischten und sich selbst verjüngenden Wald als Leitbild hat, kommt auch an einer Reform der jagdrechtlichen Regelungen nicht vorbei. Nach wie vor gefährden überhöhte Schalenwildbestände (Rothirsch, Damhirsch, Reh, an einigen Stellen auch Mufflon) durch ihren Verbiss die Entwicklung zu naturnahen Wäldern, indem sie vor allem die aufwachsenden Laubbäume zurückbeißen. Wir wollen die jagdrechtlichen Regelungen so modernisieren, dass alle, die für den Wald von morgen handeln wollen, dies auch tun können. Dies betrifft unter anderem eine Vereinfachung der Abschussplanregelungen und eine sinnvolle Harmonisierung der Jagdzeiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schaffung einer Grundlagenposition für den Landesverband MV.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 17 Oct 2018 11:29:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V8_neu: Digitalisierung der Bildung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500</link>
                        <author>LAG Medien und Netzpolitik | LAG Bildung | LAG Wirtschaft und Finanzen (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6500</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Digitalisierung in der Schule ist ein wichtiges und bereits viel diskutiertes Thema, leider fokussiert sich die öffentliche Wahrnehmung oftmals nur auf die Ausstattung der Schulen. Da werden schnell Tablets für alle gefordert. Doch Tablets alleine machen keinen guten Unterricht, sondern gute Lehrerinnen und Lehrer und gute Lernbedingungen. Wir müssen uns fragen welche Fähigkeiten und Kompetenzen Schülerinnen und Schüler für das digitale Zeitalter erlernen müssen, Programmieren für alle oder doch eher Medienkompetenz? Sind die Schulen dafür ausgestattet und Lehrkräfte dafür ausgebildet?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bildungsministerin führt einen neuen Rahmenlehrplan „Digitale Kompetenz“ zum Schuljahr 2019/20 ein. Wie wir aber alle wissen, ist Papier sehr geduldig und ein Rahmenlehrplan mit Sicherheit nicht die Antwort auf die grundlegenden Fragen zur Digitalisierung in unseren Schulen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Grüne Positionen fehlen im Moment noch zu diesem Thema. Dieser Antrag soll ein Anstoß sein, erste Positionierung festzulegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. Schülerinnen und Schüler</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schule hat nicht das Ziel aus Kindern Programmierer zu machen, sondern mündige Bürgerinnen und Bürger. Jugendliche müssen auf ihren zukünftigen Ausbildungs- und Lebensweg vorbereitet werden. Doch in einer Gesellschaft die immer stärker von Digitalisierung geprägt ist, muss auch unser Bildungssystem darauf reagieren und in der Schule muss das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen vermittelt werden, die notwendig sind, um an einer digitalisierten Gesellschaft teilzuhaben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Erwerb von Medienkompetenz muss Pflicht werden für alle Schülerinnen und Schüler in M-V. Dies beinhaltet den sicheren Umgang mit dem Medium Internet und das Erkennen der Vor- und Nachteile also auch den Umgang mit Fake News, Mobbing, Datenschutz und weiteren Themen. Dies wird nicht in einem einzelnen Fach vermittelt, sondern muss als Querschnittthema über alle Fächer verstanden werden. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss bereits in der Grundschule beginnen und sowohl in den Schulen als auch mit externen Bildungsträgern im Rahmen der Ganztagsschule erfolgen. Ein Grundkurs Informatik muss Pflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden. In diesem werden Grundlagenvermittelt also wie ein Computer oder das Internet aufgebaut sind, der Umgang mit Schreib- und Tabellenprogrammen und die grundlegenden Prinzipien des Programmierens vermittelt. Jedoch ist es nicht notwendig, dass alles Schülerinnen und Schüler eine Programmiersprache erlernen, dies sollte ein freiwilliges Wahlangebot sein für all jene die sich intensiver mit Informatik beschäftigen wollen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das heißt, wir fordern eine Änderung des Informatikunterrichts in einen verpflichtenden Grundkurs und ein freiwilliges Wahlfach. In dem Wahlfach können neugierige Schülerinnen und Schüler beispielsweise eine Programmiersprache erlernen und sich damit eine gute Grundlage für eine Ausbildung, ein Studium oder danneinen Beruf im IT-Sektor schaffen. Denn nicht alle Schülerinnen und Schüler müssen Programmieren können, aber diejenigen die es wollen, sollten die Möglichkeit dazu haben dies zu erlernen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht nur im Unterricht kann die Schule auf eine digitalisierte Gesellschaft vorbereiten, auch in freiwilligen Angeboten am Nachmittag können Schülerinnen und Schüler gefördert und gefordert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So kann in einer Medien AG ein Blog, ein YouTube-Kanal oder ein Online-Radio betrieben werden. Die Informatik AG setzt dagegen Schwerpunkte zur Entwicklung eigener Software Projekte und in einer E-Sport AG können Schülerinnen und Schüler sich im sportlichen Wettkampf messen. Dies kann im Rahmen der Ganztagsschule sowohl von Lehrkräften als auch von externen Partnern unterstützt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Lehrkräfte</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Digitalisierung verändert auch den Unterricht selbst und die Art und Weise wie Lehrkräfte arbeiten. Denn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler können nach dem Unterricht auf Materialien und Aufgaben online zugreifen. Lehren wird dadurch aufgewertet und verbessert. Der Lehrer kann selbst Medieninhalte zu seinem Unterricht erstellen oder vorhandene Inhalte z.B. YouTube empfehlen, damit Schüler nach dem Unterricht darauf zugreifen können um sich in ihrer eigenen Geschwindigkeit das Thema zu erarbeiten. Wissen ist heute in einer bisher nie da gewesenen Qualität und Quantität vorhanden, dies kann von Schülern und Lehrern genutzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch Digitalisierung können sich ebenfalls die Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte verbessern. Neue Kommunikationswege zwischen allen Beteiligten, ermöglichen den direkten Draht und im Idealfall schnellere Lösungen von problematischen Sachverhalten auf allen Ebenen. So können Klassenlehrerinnen- und Lehrer beispielsweise schnell und unkompliziert im Kontakt mit den Elternvertretungen kommen, ohne dass Sprechzeiten berücksichtigt oder organisiert werden müssen. Zudem können zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im Homeoffice und mobiles Arbeiten für Lehrkräfte sinnvolle Ergänzungen sein, um den Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu verbessern und damit den Beruf attraktiver zu machen. Dem Problem des Unterrichtsausfalls kann damit ebenfalls begegnet werden. Ziel kann es nicht sein, Unterricht durch Videounterricht zu ersetzen, sondern Angebote wie online Lernplattformen zu nutzen, um Ausfallstunden zu kompensieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dies setzt voraus das Lehrer selbst digital mündig sind. Daher fordern wir einen Schwerpunkt „Digitalisierung&quot; auch in der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bereits die Lehramtsausbildung an den Hochschulen des Landes bereiten Lehrkräfte nicht ausreichende auf die Digitalisierung vor. Wir machen uns daher stark, Medienkompetenz als Teil der Lehramtsausbildung zu stärken. Zudem fordern wir ausreichende und vielfältige Weiterbildungsangebote für alle Lehrkräfte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. Ausstattung von Schulen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Technische und organisatorische Ausstattung muss an allen Schulen landesweit einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen. Ein Breitbandzugang ist schnellstmöglich an allen Schulen zu gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es braucht landesweit eine zentrale Stelle für die Beschaffung von Technik und Dienstleistungen, um Schulträger und Schulen mit dieser Aufgabe nicht zu überfordern. . Vom Land ist zu erwarten, dass handhabbare und der Schulpraxis angepasste Vorgaben und Handreichungen für den Datenschutz erarbeitet und herausgegeben werden. Seitenlange juristische Abhandlungen sind nicht hinnehmbar, hier muss das Land für die Schulen Hilfestellungen geben.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 15 Oct 2018 12:11:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>T1_neu: Tagesordnung</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Tagesordnung-56895</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Tagesordnung-56895</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top1: Eröffnung/Formalia</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>T1_Neu | Tagesordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top2: Grußworte</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top3: Politische Reden </strong>(werden in den Auszählpausen des Top4 aufgerufen)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Claudia Müller (Mitglied des Bundestages)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Reinhard Bütikofer (Mitglied des Europäischen Parlamentes) - per Videobotschaft</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Niklas Nienaß (Kandidat für die Europawahlliste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hannah Neumann (Kandidatin für die Europawahlliste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anna Cavazzini (Kandidatin für die Europawahlliste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Rasmus Andresen (Kandidat für die Europawahlliste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top4: Wahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4.1 Landesvorstand<br><br>
4.2 Länderrat (Kleiner Bundesparteitag)<br><br>
4.3 Bundesfrauenrat<br><br>
4.4 Bundesfinanzrat<br><br>
4.5 Landesrechnungsprüfung<br><br>
4.6 Landesschiedsgericht<br><br>
4.7 EGP-Congress<br>
4.8 Landesdelegiertenrat (Kleiner Landesparteitag)<br><br>
4.9 Antragskommission LDK</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top5: Verschiedene Anträge </strong>(werden in der Reihenfolge gemäß des V-Anträge-Rankings in den Auszählpausen des Top4 behandelt, nachdem die letzte pol. Rede gehalten wurde.)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V1_Neu1 | GRÜNE Waldpolitik für MV | LAG Landwirtschaft und Naturschutz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V2_Neu3 | Kein ANKER-Zentrum durch die Hintertür | Landesvorstand Grüne Jugend MV</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V3 | Kein Bundeswehreinsatz ohne Mandat der Vereinten Nationen | Felix Winter u.A.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V4 | Klimapass schaffen | Landesvorstand Grüne Jugend MV</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V5 | Klimaschutz in die Landesverfassung | Fabian Czerwinski u.A.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V6 | Mehr Demokratie | LAG Demokratie, Innen und Recht</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V7 | Autonome Waffensysteme weltweit ächten | Sebastian van Schie u.A.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V8_Neu2 | Digitalisierung der Bildung | LAG Medien und Netzpolitik; LAG Bildung; LAG Wirtschaft und Finanzen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>V9 | Funktionales Radwegenetz | LAG Mobilität und Verkehr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Top6: Termine/Sonstiges</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Sep 2018 17:43:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V3: Kein Bundeswehreinsatz ohne Mandat der Vereinten Nationen - Internationales Recht stärken!</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Bundeswehreinsatz_ohne_Mandat_der_Vereinten_Nationen_-_Internatio-32131</link>
                        <author>Felix Winter (KV Rostock)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Kein_Bundeswehreinsatz_ohne_Mandat_der_Vereinten_Nationen_-_Internatio-32131</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90 / Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern fordern angesichts der im September geführten Diskussionen zu einer möglichen Beteiligung der Bundeswehr an Militäreinsätzen in Syrien das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass ein bewaffneter Bundeswehreinsatz nur unter der Prämisse eines VN-Mandats diskutiert werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein Bruch des Völkerrechts, wie er im Syrienkrieg an verschiedenen Orten und von verschiedenen Akteuren stattfindet, darf nicht durch einen weiteren Bruch des Völkerrechts beantwortet werden. Vielmehr muss die Antwort darauf ein klares Bekenntnis sein, sich selbst weiter an geltendes internationales Recht gebunden zu sehen. Jede Überlegung in eine andere Richtung führt unweigerlich zu einer weiteren Erosion der Position der Vereinten Nationen, der wichtigsten Institution zur friedlichen Beilegung internationaler Konflikte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um internationalem Recht wieder zur Geltung zu verhelfen reicht es aber nicht aus, auf eine eigene Beteiligung an nicht durch VN-Mandate gedeckten Militäroperationen zu verzichten. Vielmehr muss sich die Bundesregierung auch dafür einsetzen, dass andere Nationen sich an das Völkerrecht halten. In erster Linie gilt es dabei eigene Bündnispartner aus der EU und der NATO für ihre Missachtung des Völkerrechts zu kritisieren. Wenn, wie im Falle der Angriffe der USA, Frankreichs und Großbritanniens im April diesen Jahres diese von Seiten der Bundeskanzlerin als „erforderlich und angemessen “ bezeichnet werden, nimmt das Völkerrecht weiter Schaden. Gleiches gilt für die zurückhaltende Kritik am völkerrechtswidrigen Einmarsch der Türkei in Nordsyrien. Jeder Appell der das Einhalten von international geltendem Recht von den beteiligten Konfliktparteien fordert, wird vor diesem Hintergrund unglaubwürdig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90 / Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern lehnen eine Beteiligung Deutschlands an extralegalen „Koalitionen der Willigen“ ab. Statt dessen wollen wir daran arbeiten, Deutschland wieder als glaubhaften Fürsprecher friedlicher Konfliktlösung und akzeptierten Vermittler in internationalen Konflikten zu etablieren. Die konsequente Einhaltung des Völkerrechts ist dafür unerlässlich und ein erster notwendiger Schritt hin zu einer Kultur der Gewaltfreiheit.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Zusammenhang mit der Diskussion um einen möglichen Angriff syrischer und russischer Streitkräft auf die Region Idlib ist im September über eine mögliche Beteiligung Deutschlands an Militärschlägen diskutiert worden. Anders als noch im April diesen Jahres war die Haltung der Bundesregierung dazu nicht mehr durch eine einheitliche Ablehnung einer deutschen Beteiligung geprägt. Verschiedene Medien berichteten davon, dass es entsprechende Überlegungen vonseiten der Union, FDP und Grünen gibt [Abenblatt, Welt]. Laut Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages wäre ein solcher Einsatz „völker- und verfassungswidrig“[Bundestag].</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sowohl das Grüne Grundsatzprogramm als auch das Grüne Bundestagswahlprogramm welches von der Bundesdelegiertenkonferenz im Juni 2017 beschlossen wurden schließen eine Zustimmung zu einem Einsatz der Bundeswehr ohne VN-Mandat aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch wenn die öffentlich wahrgenommene Position dass sich Bündnis 90 / Die Grünen einem Militärschlag in Syrien nicht grundsätzlich verweigern vermutlich nicht eine Mehrheitsmeinung innerhalb der Partei darstellt, erfordert das starke Presseecho eine nochmalige eindeutige Positionierung zu diesem Thema. Das Ziel dieses Antrags ist, diese Positionierung zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[Abenblatt]: Deutsche Politiker wollen Militärschlag in Syrien prüfen, Hamburger Abendblatt, 11.09.2018, online abgerufen am 17.09.2018 ( <a href="https://www.abendblatt.de/politik/article215302017/Deutsche-Politiker-wollen-Militaerschlag-in-Syrien-pruefen.html">https://www.abendblatt.de/politik/article215302017/Deutsche-Politiker-wollen-Militaerschlag-in-Syrien-pruefen.html</a> )</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[Welt]:Politiker von Union, FDP und Grünen offen für Militärschlag in Syrien, Welt, 11.09.2018, online abgerufen am 17.09.2018 (<a href="https://www.welt.de/politik/deutschland/article181489960/Bei-Giftgas-Einsatz-Politiker-von-Union-FDP-und-Gruenen-offen-fuer-Militaerschlag-in-Syrien.html">https://www.welt.de/politik/deutschland/article181489960/Bei-Giftgas-Einsatz-Politiker-von-Union-FDP-und-Gruenen-offen-fuer-Militaerschlag-in-Syrien.html</a> )</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>[Bundestag]: Rechtsfragen einer etwaigen Beteiligung der Bundeswehr an möglichen Militärschlägen der Alliierten gegen das Assad-Regime in Syrien, Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, 10.09.2018, online abgerufen am 14.09.2018 ( <a href="https://www.bundestag.de/blob/568586/e979e0a7348409ce22153522087b3813/wd-2-130-18-pdf-data.pdf">https://www.bundestag.de/blob/568586/e979e0a7348409ce22153522087b3813/wd-2-130-18-pdf-data.pdf</a> )</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 21:35:42 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V4: Klimapass schaffen. Unsere Verantwortung – ein neues Zuhause!</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Klimapass_schaffen__Unsere_Verantwortung__ein_neues_Zuhause-29244</link>
                        <author>LaVo GJ (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Klimapass_schaffen__Unsere_Verantwortung__ein_neues_Zuhause-29244</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimawandel stellt die größte Bedrohung der Menschheit dar. Die rapide Änderung des Weltklimas ist zurückzuführen auf die exzessive Ausbeutung des Planetens in den letzten 200 Jahren. Paradoxerweise treffen die Folgen des Klimawandels stets nicht die Hauptverursacher, sondern Dritte. Klimakatastrophen wie Dürren, Stürme und Überschwemmungen treten erst nach Jahrzehnten auf und auch überall auf der Welt. Die Menschen, die am wenigsten von der Industrialisierung und der Ausnutzung karboner Energieträger profitiert haben, konnten sich deshalb nicht hinreichend auf die Folgeschäden einstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Heute beobachten wir mit Bedauern wie etliche Menschen ihre Heimat verlassen, nicht nur wegen Kriege und Zerstörung, sondern auch weil ihre Heimat unbewohnbar geworden ist. Während sich Wüsten ausbreiten und der Meeresspiegel steigt, schrumpfen Ackerflächen und der natürliche Lebensraum, den Menschen und Tieren Jahrtausende bevölkerten, wird unbewohnbar. Die Bedrohungslage vermindert sich derweil nicht. Während die Weltgemeinschaft sich zwar das Ziel gegeben hat, die Erderwärmung auf 1,5° C zu begrenzen, fehlt es an der effektiven Umsetzung. Die Mitgliedsstaaten haben sich bisher wenn überhaupt nur zu Maßnahmen bekannt, die nicht ausreichend sind das gemeinsame Ziel zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese irrsinnige Blockadehaltung zugunsten der Wirtschaft hat dramatische Folgen für weltweit Millionen Menschen. Es ist anzunehmen, dass ganze Staaten, insbesondere Inselstaaten, unter dem Meeresspiegel versinken werden. Aber auch andere Landstriche werden unbewohnbar. Die Zahl der Menschen, die ihre Lebensgrundlagen wegen des Klimawandels verlieren werden, steigt entsprechend zu den Gradzahlen, um die die Weltgemeinschaft das 1,5°C verpassen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fluchtursache von Millionen Menschen, deren Lebensraum in den nächsten 30 Jahren zerstört sein wird, ist die Verantwortungslosigkeit der Menschen insbesondere in den Industriestaaten und insbesondere das Politikversagen der Regierungen, besonders auch von EU und Deutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90 Die Grünen steht für eine verantwortungsvolle Politik, die ehrlich Probleme benennt und an deren Lösung aktiv mitwirkt. Dazu gehört auch, auf die drohende Flucht von Millionen von Klimaflüchtlingen aufmerksam zu machen und sich um deren Versorgung zu kümmern. Wir fordern daher die Etablierung eines internationalen Klimapasses. Dieser soll an Menschen verliehen werden, deren Heimat aufgrund der Klimafolgen unbewohnbar geworden ist. Mit einem solchen Klimapass haben die Menschen das Recht in anderen Staaten ein Leben aufzubauen. Die Verteilung der Klimaflüchtlinge muss über die UN erfolgen. Die Mitgliedsstaaten müssen entsprechend ihrer Verantwortung bei der Verursachung des Klimawandels Mittel zur Versorgung bereitstellen, für sichere Fluchtrouten sorgen und Klimaflüchtlinge aufnehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die EU auf die Kriterien für die Ausstellung eines Klimapasses, für die Verteilung von Klimaflüchtlingen und für die Kostenaufteilung der Staaten vorzubereiten und in die UN einzubringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 17:27:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V7:  Autonome Waffensysteme weltweit ächten</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/_Autonome_Waffensysteme_weltweit_aechten-32657</link>
                        <author>Sebastian van Schie (KV -  VR)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/_Autonome_Waffensysteme_weltweit_aechten-32657</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Autonome Waffensysteme weltweit ächten</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weltweit wird massiv an der Entwicklung und Erprobung von autonomen Waffensystemen LAWS (Lethal Autonomous Weapon Systems) gearbeitet. Durch technische Entwicklungen eröffnen sich der Militär- und Waffenlobby neue, vormals ungeahnte Möglichkeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anfang September wurde, mit überwältigender Mehrheit, eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu autonomen Waffensystemen <em>(1)</em>verabschiedet, auf der die Entwicklung, Produktion, Handel und Einsatz autonomer Waffensysteme LAWS weltweit völkerrechtlich geächtet und nach einer LAWS-Konvention verboten werden soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis90/Die Grünen Mecklenburg-Vorpommern fordert daher, die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ächtung der LAWS umzusetzen und als eines der friedenspolitischen Leitthemen für das Grundsatzprogramm und der Bundestagswahl 2021 zu stellen.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Autonome Waffen und Waffensysteme sind z.B. Drohnen, Panzer oder Raketen, die ohne menschliche Hilfe Ziele erkennen und selbstständig operieren. Sie orten, identifizieren und töten einen Menschen - ohne dass ein Soldat daran beteiligt ist. Erste Exemplare derartiger Kriegsroboter existierten schon in den 1990er Jahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei diesen Systemen wird die Entscheidung über Zerstören und Töten an einen Algorithmus delegiert, der Mensch ist nicht mehr beteiligt, er übergibt die alleinige Verantwortung an die Technik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Rüstungsfirmen bauen schon heute Waffensysteme mit Drohnen als intelligenten Schwarm, die mit diesen Algorithmen eigenständig operieren, lernen und entscheiden, ohne menschliche Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese autonomen Waffensysteme werden mit unter als dritte Revolution der Kriegsführung bezeichnet, nach der Erfindung des Schwarzpulvers und der Atombombe. Ihre Verbreitung und ihr Einsatz gefährden die internationale Gemeinschaft, sie werden die Kriegsführung massiv verändern und bedrohen damit auch die Anstrengungen für weltweiten Frieden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verantwortung für das Töten wird an Maschinen delegiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In dem 20. Jahrhundert, als noch die Doktrin der MAD (Mutual Assurance Destruktion - die gegenseitig totale Vernichtung) mit Thermonuklearen Waffensystemen und der Prämisse der Atommächte den sogenannten SSC (Second Strike Capability - die Möglichkeit des ultimativen Vergeltungsschlages und der damit verbundenen Auslöschen der gesamten Zivilisation) anzuwenden, waren die globalen Machtverhältnisse in einem fragilen „Gleichgewicht“.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anwendung von autonom agierenden Waffensystemen, aber auch von den dagegen autonom agierenden Verteidigungssystemen - welche sich durch ständig „evolutionierenden“ Algorithmen in einem permanenten Wettrüsten befinden -entziehen sich jedweder humaner Kontrolle.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir erleben erstmals das Paradoxon, dass nicht mehr der Waffenträger (Soldat etc.) entscheidet und tötet, sondern die Waffe selbst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit wäre auch das letzte Deckmäntelchen - die angebliche Eigenverantwortung des Waffen bestellenden Kunden - der internationalen Waffenlobby und des MIK (2)gefallen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Verschiebung von einer symmetrischen militärischen Auseinandersetzung - d.h. zwei verfeindete reguläre militärische Strukturen, in einem linearen geographischen Konfrontationsmuster - verändert sich zu einer hybriden Kriegsführung, welche eine asynchrone (irgendwann) ; asymmetrische (es gibt keine Front, das gesamte Territorium ist Kampfgebiet) und permanente ( zeitlich nicht mehr begrenztem) tödliche Auseinandersetzung wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Während halbautonome Drohnen wie die MQ-9A Predator B „Reaper“ mit einem geschätzten Stückpreis etwa 10,5 Millionen US-Doller kosten, können bewaffnete Kleinstdrohnen schon für weniger als 100 Dollar hergestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei entwickeln bereits existierende halbautonome oder ferngelenkte Systeme, wie etwa „Drohnen“ und unbemannte Bodenfahrzeuge, die bereits durch terroristische oder andere nicht- staatliche Gruppierungen eingesetzt werden, sich zu einem immer realistischeren Bedrohungspotential. Sie könnten eine fortgeschrittene Drohne oder andere Trägermittel entweder selbst entwickeln oder anderweitig beschaffen, um sie im Rahmen eines automatisierten oder durch Menschen ferngesteuerten Angriff gegen gut geschützte Ziele einzusetzen, wie etwa Kraftwerke, Wasserwerke und andere kritische Infrastruktur oder gegen militärische Liegenschaften.(3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Abwehr eines terroristischen Dronenangriffs im Inland könnte nur eine hochausgerüstete Bundeswehr leisten. Dieser Einsatz ist aber in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz untersagt. Hier ist eine grundsätzlich politische Diskussion unausweichlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon 2015 haben über 3000 im Bereich der künstlichen Intelligenz und Robotik tätigen Forschern und 116 Gründer führender, im Bereich der Robotik und der künstlichen Intelligenz tätigen Unternehmen, in einem offenen Brief gewarnt und zwei Jahre später 240 Technologieunternehmen und 3 049 Einzelpersonen verpflichtetet, sich zu keinem Zeitpunkt an der Entwicklung oder Herstellung letaler autonomer Waffensysteme zu beteiligen oder diese einzusetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Rote Kreuz und Initiativen der Zivilgesellschaft, wie etwa die Kampagne „Stop Killer Robots“, in der 70 Organisationen aus 30 Ländern vertreten sind, darunter Human Rights Watch, Article 36, PAX und Amnesty International, stellen sich gegen diese Entwicklung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch der Heilige Stuhl des Vatikans fordert ein Verbot letaler autonomer Waffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der Uno drängen rund 120 Länder auf die globale Ächtung der Killerroboter, vor allem Staaten mit weniger entwickelten Kriegsmaschinen. Hinter den Kulissen bremsen ein solches Verbot dagegen jene Länder, die bei der Kooperation von künstlicher Intelligenz und Kriegsgeräten führend sind, heißt es. Dazu zählen die USA, Großbritannien, China, Israel, Russland und Südkorea.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Befürworter argumentieren, dass die Gefahren für Soldaten minimiert werden. Gerade das jedoch könnte dazu führen, dass die Hemmschwelle sinkt und es häufiger zu Kampfeinsätzen kommt – und damit auch zu einer höheren Zahl ziviler Opfer. Diese Entwicklung zeigt sich bereits beim Einsatz der ferngesteuerten Drohnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Aber auch viele Militärs sind skeptisch. Bei der Bundeswehr geht man noch weiter. „Vollautonome Roboter, die Waffen gegen Menschen einsetzen, halten wir für ethisch nicht vertretbar“, sagt Oberstleutnant Jörg Wellbrink. Der Leiter des Dezernats Zukunftsanalyse im Planungsamt der Bundeswehr</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der politisch stärkste Einwand gegen LAWS allerdings lautet, dass Killerroboter die Risikoverteilung ändern. Der Angreifer riskiert nur den Verlust von Gerät, der Angegriffene hingegen kann unversehens und überall getroffen werden, auch weit hinter der Front. Ein solches Ungleichgewicht senkt aber massiv die Schwelle zum Angriff und damit auch zur Eröffnung von Kriegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vollautnome Waffensysteme gefährdeten vor allem die Zivilbevölkerung, weil Computer weder Menschen- noch Völkerrecht kennen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Roboter sollten nicht die Möglichkeit haben, über Leben und Tod von Menschen entscheiden zu können.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Anhang:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(1) <em>(2018/2752(RSP) EP-Entschließungsantrag als Link Download</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>(2) Von einem MIK = militärisch-industriellen Komplex wird gesprochen, wenn es in einer Gesellschaft Phänomene</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>folgender Art gibt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>ausgeprägte Lobby - Arbeit von Vertretern der Militärindustrie,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>zahlreiche persönliche Kontakte zwischen Vertretern des Militärs, der Industrie und der Politik,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>intensiver Personalaustausch zwischen den Führungspositionen von Militär, Wirtschaft und staatlicher Verwaltung, insbesondere wenn Vertreter des Militärs oder der Politik auf wesentlich besser dotierte Posten in dieser Industrie wechseln,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>intensive, durch staatliche Aufträge maßgeblich gestützte Forschung im Bereich neuartiger Waffensysteme,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>gezielte Beeinflussung demokratischer Kontrollgremien und der öffentlichen Meinung durch eine übersteigerte Sicherheitsideologie.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><em>(3) Bundesakademie für Sicherheitspolitik Arbeitspapier Sicherheitspolitik, Nr. 23/2017</em></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 17:04:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V9: Funktionales Radwegenetz Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Funktionales_Radwegenetz_Mecklenburg-Vorpommern-62664</link>
                        <author>LAG Mobilität und Verkehr (beschlossen am: 12.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Funktionales_Radwegenetz_Mecklenburg-Vorpommern-62664</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>&quot;Funktionales Radwegenetz&quot;</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mecklenburg-Vorpommern ist RadfahrerInnen-Land. Besonders im Tourismus hat Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren Radtouristen ins Land gezogen. Aber auch die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erkennen zunehmend die Vorteile des Radverkehrs. Besonders in den Städten steigt die Zahl der Radfahrenden, das Fahrrad ist gern genutztes Freizeitmobil, aber auch auf dem Weg zur Arbeit ist es nicht mehr wegzudenken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So weit, so gut mit der IST-Beschreibung bei den Aktivitäten. Radfahren in MV ist nämlich nicht eitel Freude und Sonnenschein. Ein zunehmend großer Anteil an Radwegen ist nicht mehr befahrbar, lückenhaft oder nicht richtig ausgeschildert. Selbst die durch Mecklenburg-Vorpommern verlaufenden touristisch bedeutenden Radwege - Ostseeküsten Radweg, Radweg Berlin-Kopenhagen, Mecklenburger Seen Radweg, Oder-Neiße Radweg und der Radweg Hamburg-Rügen, sind nicht durchgängig befahrbar und zum Teil in unzumutbarem Zustand. Inzwischen führt dies auch zu einem Rückgang der Radtouristen, die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Land sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Problem liegt in der Zuständigkeit für den Radwegebau. Nur bei Bundes- und Landesstraßen sind Bund bzw. Land für Straßenbegleitende Radwege zuständig, ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Kommunen. Immer wieder sehen sich Gemeinden aber außerstande Radwege instandzusetzen. Selbst ein notdürftiges Flicken, weil beispielsweise die Tourismussaison beginnt, ist aufgrund der ungenügenden Finanzausstattung oft nicht mehr möglich. Das Land stellt zwar ein umfangreiches Lückenschlussprogramm zur Verfügung, allerdings ist dies an Kofinanzierungen der Kommunen gebunden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der Beurteilung, was zu tun ist, um für Verbesserungen zu sorgen, ist sich die Landesregierung seit Jahren uneins, jüngst haben Verkehrsminister Pegel und Wirtschaftsminister Harry Glawe die Uneinigkeit über die Zuständigkeiten öffentlich ausgetragen. (Hintergrund: <span class="underline"><a href="https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/ueberregionale-radwege-nicht-aufgabe-des-landes-id20782282.html)">https://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/ueberregionale-radwege-nicht-aufgabe-des-landes-id20782282.html)</a></span>. Auch der Städte- und Gemeindetag fordert eine Verantwortungsübernahme der Landesregierung, damit Mecklenburg-Vorpommern nicht noch weiter zurück fällt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Lösung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist nichts anderes als die Einführung derselben Systematik wie beim Straßenbau, ein funktionales Radwegenetz. Funktionales Radwegenetz bedeutet, dass jeder Radweg vom Anfang bis zum Ende gedacht wird und dann entschieden wird, welche Bedeutung er hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unser Vorschlag greift die Systematik für die Netzgestaltung für Straßen auf. Die RIN: <strong>Richtlinien für integrierte Netzgestaltung,</strong> sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und spiegeln idealer Weise die Ziele der Raumordnung und Landesplanung hinsichtlich der Erreichbarkeit der zentralen Orte sowie raumordnerisch bedeutsamer Gebietskategorien (insb. Fremdenverkehrsräume).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit soll basierend auf einem einheitlichen raumordnerischen Ansatz die Ebene der konzeptionellen Verkehrsnetzgestaltung aufgebaut werden. Die RIN ersetzt seit 2008 die bekannten, aus dem Jahr 1988 stammenden Richtlinien für die Anlage von Straßen – hier Teil: Netzgestaltung (RAS-N).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Analog zur Straßennetzkonzeption schlagen wir für die Landesebene fünf Verbindungsstufen für das Radwegenetz vor:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>0 – kontinental – Verbindung zwischen Metropolregionen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>I – großräumig - Verbindung von Oberzentren zu Metropolregionen und zwischen Oberzentren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>II – überregional - Verbindung von Mittelzentren zu Oberzentren und zwischen Mittelzentren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>III – regional - Verbindung von Grundzentren zu Mittelzentren und zwischen Grundzentren</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>IV – nahräumig – Verbindung von Gemeinden zu Gemeindeteilen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>(V – kleinräumig – Verbindung von Grundstücken zu Gemeinden/Gemeindeteilen)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für die Landesebene empfehlen wir realistischer Weise den Verzicht auf die für das Straßennetz vorgesehenen Funktionsstufe V.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die bedeutenden Fremdenverkehrsräume (Tourismusschwerpunkt- und Tourismusentwicklungsräume bzw. analoge Termini) sollen gleichermaßen mit Radwegen der Verbindungsstufe II erreicht werden. Damit sollen insbesondere die Tourismusentwicklungsräume eine Aufwertung erfahren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Korrespondierend zu den Verbindungsstufen und dem darauf aufbauenden funktionalem Radwegenetz schlagen wie eine grundlegende Bereinigung und Strukturierung der Baulastträgerschaft vor. Während für die Verbindungsstufen 0, I und II das Land (auch im Auftrag des Bundes) zuständig sein sollte, sollten für die Radwege der Verbindungsstufe III grundsätzlich die Kreise die Baulastträger sein; für die Funktionsstufe IV grundsätzlich die Gemeinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei ist uns jedoch bewusst, dass ein Radwegenetz sich aus unterschiedlichen Straßen und Wegen zusammensetzt, welche wiederum aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden; gerade bei der Verbindungsstufe IV können ländliche Wege aus Mitteln der Agrarverwaltung (Flurbereinigungsverfahren, ländlicher Wegebau) errichtet worden sein bzw. errichtet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit unserem Vorschlag differenzieren wir den in den RIN enthaltenen, einfachen Ansatz für Fahrradrouten und führen zudem zur eindeutigen und schnelleren Realisierbarkeit des Radwegenetzes. Analog zum Straßennetz sollen den Verbindungsstufen des Radwegenetzes Qualitätsvorgaben zugeordnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir BÜNDNISGRÜNE fordern deshalb eine neue Politik und an den Straßenausbau angelehnte Zuständigkeiten für Neubau und Instandhaltung. Nicht nur der Radwegeneubau auch die Instandhaltung bedeutsamer und insbesondere für den Tourismus bedeutsame Radwege müssen in der Betreuung des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zu einer ganzheitlichen touritischen Entwicklung gehört neben der Instandhaltung auch der Ausbau der Radwege. Um eine Intermodalität (Mehrgliedrigkeit) des ÖPNVs, so wie es jüngst im neuen Landestourismuskonzept gefordert wird, zu errreichen, müssen Radwege und die entsprechende Infrastruktur entwickelt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz fordert deshalb das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, endlich Verantwortung für die Radinfrastruktur zu übernehmen und im Rahmen des ausstehenden Landesverkehrsplanes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ein funktionales Radwegenetz einzuführen und finanzielle Verantwortung dafür zu übernehmen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Quellen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Radverkehr/L%C3%BCckenschlussprogramm/">https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Radverkehr/L%C3%BCckenschlussprogramm/</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><a href="https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Radverkehr/Werkstattgespr%C3%A4ch-Radverkehr/">https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Infrastruktur/Radverkehr/Werkstattgespr%C3%A4ch-Radverkehr/</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><a href="https://www.fgsv.de/gremien/verkehrsplanung/netzgestaltung.html">https://www.fgsv.de/gremien/verkehrsplanung/netzgestaltung.html</a></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><a href="http://www.fgsv-verlag.de/catalog/product_info.php?products_id=2576">http://www.fgsv-verlag.de/catalog/product_info.php?products_id=2576</a></span></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 15:37:30 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V5: Klimaschutz in die Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Klimaschutz_in_die_Landesverfassung_von_Mecklenburg-Vorpommern-36637</link>
                        <author>Fabian Czerwinski (LAG Energie, KV Vorpommern-Rügen)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/Klimaschutz_in_die_Landesverfassung_von_Mecklenburg-Vorpommern-36637</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern den Landtag auf, Klimaschutz und Energiewende als Ziele in die Landesverfassung aufzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft. Das muss durch den Verfassungsrang deutlich werden. Es handelt sich um eine Überlebensfrage für Menschen und Natur. Mecklenburg-Vorpommern mit seinen flachen Küsten ist von den Klimafolgen besonders betroffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es wird daher folgende Änderung der Landesverfassung vorgeschlagen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzung der <strong>Überschrift</strong> des Artikels 12 (Umweltschutz) in: <strong>Umwelt- und Klimaschutz</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einfügen eines neuen Punktes (2) in Artikel 12 (Umweltschutz):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>(2) Land, Gemeinden und Kreise schützen das Klima und fördern Energieeinsparung und die Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien.</strong></p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 15:07:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V6: Mehr Demokratie in den Kreisen und Gemeinden wagen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6099</link>
                        <author>LAG DIR (beschlossen am: 20.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6099</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hiermit stelle ich für die LAG DIR - Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Inneres und Recht - den Antrag: Die LDK möge die folgende Position zur Änderung der Kommunalverfassung beschließen und allen Kreisverbänden die Aufnahme eben dieser Änderung in ihre Kommunal-Wahlprogramme zu empfehlen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Demokratie wagen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Politikverdrossenheit entgegentreten, Bürger*innen ermutigen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei den Landratswahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Mai 2018 nahmen nur knapp ein Drittel aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahr. Mit nur 28,4 Prozent traten im Landkreis Vorpommern-Rügen die wenigsten Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurne und selbst mit immerhin 34,1 Prozent in Ludwigslust-Parchim als „wahlbeteiligungsstärkstem“ Landkreis, war eine unbefriedigende Beteiligung zu verzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich offensichtlich von der Politik abgewandt oder stehen ihr zumindest desinteressiert gegenüber. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob eine Wahl als wichtig oder weniger wichtig eingeschätzt wird, aber auch politische Entscheidungen haben Einfluss darauf, ob sich Bürgerinnen und Bürger eingebunden fühlen und sich damit identifizieren können. Ein negatives Beispiel ist die Entscheidung zur Kreisgebietsreform, die eine Identifikation mit dieser kommunalpolitischen Ebene und die Auseinandersetzung mit den Themen vor Ort deutlich erschwert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einmischung erwünscht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ein wesentlicher Aspekt der stärkeren Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in politische Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direktdemokratischen Einflussnahme. Denn insbesondere auf der kommunalen Ebene bestehen Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger dazu zu ermuntern sich einzumischen, sich zu engagieren und bewusst an politischen Entscheidungsprozessen in den Gemeinden und Landkreisen zu beteiligen. Dies fördert eine stärkere Identifikation, eine größere Zufriedenheit und dies erhöht die Akzeptanz für getroffene politische Entscheidungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern umfassendere Möglichkeiten zu geben, direkt Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. Die Kommunalverfassung in Mecklenburg-Vorpommern muss so gestaltet werden, dass das Petitionsrecht, Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert und Hemmnisse abgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Petitionsrecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Petitionsrecht nach § 14 Absatz 1 der Kommunalverfassung MV gewährt Einwohnern und Einwohnerinnen lediglich das Recht zur schriftlichen Anregung oder Beschwerde. Das Recht muss so ausgestaltet werden, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht in den in Absatz 1 vorgesehenen Beratungen der Gemeindevertretung und der einbezogenen Ausschüsse eingeräumt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Fragestunde, Anhörung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Fragestunde, bzw. Anhörung nach § 17 der Kommunalverfassung MV muss so ausgestaltet sein, dass Einwohnerinnen und Einwohnern ein Rederecht verbindlich eingeräumt wird. Die Gemeindevertretungen sind aufgerufen, die Einwohnerfragestunde so zu gestalten, dass Einwohnerinnen und Einwohnern unmittelbar zu den sie betreffenden Fragen in die öffentliche Sitzung der Vertretung eingeladen werden, um dort Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Diskussionsbeiträge vortragen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen der Einwohner*innenfragestunde soll auch den Mitgliedern der Kommunalvertretungen die Möglichkeiten eingeräumt werden, Fragen an die Initiatoren und an die Verwaltung zu stellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Einwohnerantrag</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten, einen Einwohnerantrag nach § 18 der Kommunalverfassung zu stellen sollen deutlich erleichtert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 5 % oder mindestens 2.000 Einwohnern deutlich zu senken. Den Einwohnern und Einwohnerinnen, die den Einwohnerantrag verantwortlich eingebracht haben („Vertretungspersonen“), ist das Rederecht verbindlich einzuräumen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen. Der Einwohnerantrag soll zukünftig die Möglichkeit eröffnen auch mit dem Ziel einer Abstimmung eingebracht werden zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Bürgerbegehren und Bürgerentscheid</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Möglichkeiten zum Bürgerbegehren nach § 20 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sollen erleichtert, bestehende Hemmnisse deutlich reduziert werden. So sind die bestehenden Quoren von derzeit 10 % oder mindestens 4.000 Einwohnern deutlich zu senken. Zukünftig sollen Onlineeintragungen in Unterschriftenlisten ermöglicht werden. Es müssen Regelungen zur Kostenerstattung geschaffen werden, die Bürgerinnen und Bürger als Initiatoren eines Bürgerbegehrens entlasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die derzeit bestehenden Themenausschlüsse sollen deutlich reduziert werden. Das gilt vor allem für die Punkte des Baugesetzbuches, zu denen derzeit kein Bürgerentscheid stattfinden kann. Wir fordern wie in Bayern, Bremen, Hamburg oder Thüringen die Streichung dieser Regelung. Es soll weiterhin überprüft werden, ob auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Bezug auf die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hat seitens der zuständigen Gemeindeverwaltung vor Sammlung der erforderlichen Unterschriften eine rechtliche Beratung und eine Zulässigkeitsprüfung zu erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird nicht mehr von einem „durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme“ abhängig gemacht, es genügt, wenn der Antrag Angaben zur den voraussichtlichen Kosten der verlangten Maßnahme enthält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des sog. „kassierenden Bürgerbegehrens“ nach § 20 Absatz 4 Satz 2 der Kommunalverfassung MV ist die derzeit bestehende Korrekturfrist von 6 Wochen aufzuheben und durch eine Regelung zu ersetzen, die sich an der Umsetzung des gefassten Beschlusses orientiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommt es zu einem Bürgerentscheid, so müssen in geeigneter und verbindlicher Form Informationen vermittelt werden, die eine zusammenfassende, allgemein verständliche Beschreibung des wesentlichen Inhalts des Bürgerbegehrens für jede Abstimmungsvorlage mit den Auffassungen der Vertrauenspersonen und der Gemeindevertretung gewährleisten. Das derzeit nach § 20, Absatz 6 bestehende Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide in Höhe von 25 % muss abgeschafft werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Sep 2018 12:22:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V2: Kein ANKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6066</link>
                        <author>LaVo Grüne Jugend (beschlossen am: 18.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6066</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Kein ANKER-Zentrum durch die Hintertür: Erstaufnahmestelle in Horst schließen – Integration statt Isolation</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Aufnahmelager Nostorf/Horst bei Boizenburg ist eine Erstaufnahmestelle (EASt) für Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern und wird aktuell noch vom Bundesland Hamburg mitgenutzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einrichtung liegt abgeschottet in einem Wald. Die Geflüchteten haben kaum Zugang zu unabhängiger Beratung und ordentlicher medizinischer Versorgung. Die Menschen werden von der Zivilgesellschaft isoliert und bekommen keine Integrations- oder Austauschmöglichkeiten. Kinder haben dort keinen Zugang zur Schule, womit das Land unter anderem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt.Dafür finden in regelmäßigen Abständen Abschiebungen statt. Die Situation in Horst ist unzumutbar und viele Geflüchtete beschreiben ihre Zeit dort als traumatisierend. Horst erfüllt praktisch gesehen die Kriterien eines ANKER-Zentrums, gegen das sich die Landesregierung eigentlich ausgesprochen hatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Horst wurde 1993 geöffnet, nachdem die damalige Erstaufnahme in Rostock-Lichtenhagen als Reaktion auf die Pogrome geschlossen wurde. Damit sind Geflüchtete bis heute Leidtragende der ausländerfeindlichen Krawalle von 1992, während viele der Täter*innen straffrei ausgingen. Dies empfinden wir als zutiefst beschämend. Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas ändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als GRÜNE stehen wir für eine Asylpolitik, die auf Integration vom ersten Tag setzt. Geflüchtete zur Prüfung ihrer Asylanträge monatelang in einem entlegenen Waldstück abzuschotten, ist für uns daher der völlig falsche Weg. Anfang September hat Hamburg endlich den ersten Schritt getan und ist aus dem Vertrag für die EASt in Horst ausgestiegen. Wir fordern das Land Mecklenburg-Vorpommern auf, es Hamburg gleich zu tun und endlich wieder einen Schritt in Richtung Humanität in seiner Asyl- und Integrationspolitik zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern die baldmögliche Schließung der EASt in Horst und die Suche nach einem geeigneten Standort für eine Erstaufnahme im städtischen Raum. Nur so kann ein ausreichender Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und Beratung gewährleistet werden. Nur so kann auch die Zivilgesellschaft die Geflüchteten effektiv unterstützen und damit eine Grundlage für gelungene Integration schaffen. Isolation kann hingegen nie ein guter Beginn für ein gesellschaftliches Miteinander sein.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Geht aus dem Antrag hervor, erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 19 Sep 2018 12:07:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>V1: GRÜNE Waldpolitik für MV: Gemischte Wälder, hohe Vielfalt, großer Nutzen</title>
                        <link>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6054</link>
                        <author>LAG Landwirtschaft und Naturschutz (beschlossen am: 03.09.2018)</author>
                        <guid>https://LDKMV.antragsgruen.de/LDKMV/motion/6054</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Leitbild bündnisgrüner Waldpolitik ist ein gemischter, stabiler und ertragreicher Wald, der sich an die Veränderungen der Klimakrise anpassen kann.Der Wald soll den maximalen gesellschaftlichen Nutzen hinsichtlich aller Waldfunktionen erbringen. Diesem Leitbild entspricht nur der naturgemäß bewirtschaftete Dauerwald mit einem permanenten Nebeneinander von Baumarten verschiedenen Alters und Stärke. Diese Vielfalt bedeutet u.a. eine Risikostreuung hinsichtlich schlechter werdender Klimabedingungen. Gegenwärtig haben wir jedoch in MV noch überwiegend durch die Nachkriegsaufforstungen und Kahlschlagwirtschaft geprägte Wälder. Ergänzt werden muss der bewirtschaftete Wald durch ein ausreichendes Netzwerk nicht bewirtschafteter Flächen, die Rückzugsräume für spezialisierte Arten bieten. Mecklenburg-Vorpommern besitzt - vor allem bedingt durch seine Nationalparks - bereits eine Fläche von etwa 10% ungenutzter Wälder, was im Bundesvergleich einen Spitzenplatz bedeutet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Mehr Wald für Mecklenburg-Vorpommern!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit einem Waldanteil von etwa 24% ist Mecklenburg-Vorpommern ein waldarmes Bundesland. Wegen der vielfältigen positiven ökologischen Wirkungen des Waldes gerade in großräumiger Agrarlandschaft streben wir eine Erhöhung in Richtung des Bundesdurchschnitts von 30% an. Dabei erkennen wir an, dass die Entwicklung der landwirtschaftlichen Bodenpreise die Schaffung von Wald zunehmend schwieriger macht. Die öffentliche Hand ist besonders in der Pflicht, landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte für eine Aufforstung zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Tausch- und Abrundungsverfahren finden unsere Unterstützung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dreiklang der Waldfunktionen sichern!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion des Waldes sind für uns gleichrangig.  Der naturgemäß bewirtschaftete Wald ist auch finanziell im Vorteil, indem Kosten (Pflanzung, Pflege, Zaunbau…) minimiert und der Anteil wirtschaftlich wertvoller Holzsortimente erhöht werden. Die <strong>Nutzung </strong>des nachwachsenden Rohstoffs Holz ist grundsätzlich ökologisch vorteilhaft, weil Holz bis zum Ende seiner Nutzungsdauer quasi CO<sub>2</sub>-neutral ist und die Herstellung von Holzprodukten in der Regelviel weniger Energie und chemische Zusatzstoffe benötigt als Kunststoffe oder Metalle. In der Forst- und Holzwirtschaft arbeiten in MV laut aktuellem Landeswaldprogramm etwa 15.000 Menschen, und dies vor allem im ländlichen Raum. Bundesweit arbeiten mit 1,1 Mio. mehr Menschen in dieser Branche als in der Automobilindustrie, ohne dass eine vergleichbare politische Bedeutung erkennbar wäre. Bei der Nutzung des Rohstoffes Holz hat eine ehrliche volkswirtschaftliche Nachhaltigkeit für uns Priorität: Deutschland ist trotz seiner enorm hohen verfügbaren eigenen Holzmenge Netto-Importeur und beschleunigt mit seiner Nachfrage die Abholzung von Wäldern insbesondere in Osteuropa. Wir wollen einen sparsamen und sinnvollen Einsatz des Rohstoffes Holz, um hier zu einem Gleichgewicht zu kommen. Das gilt insbesondere für die energetische Nutzung von Holz (Verbrennung), die sich in den letzten 30 Jahren etwa verfünffacht hat. Wir befürworten den Gedanken der Kreislaufwirtschaft: In einer Kaskadennutzung kann Holz erst stofflich und am Ende der Nutzungsdauer dann noch energetisch genutzt werden. Eine nachhaltige Rohstoffbilanz verlangt es, sich vom Gedanken des permanenten Wachstums und der Profitmaximierung zu verabschieden und den eigenen Verbrauch den Möglichkeiten anzupassen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei der <strong>Schutzfunktion </strong>der Wälder steht die Frage der biologischen Vielfalt im Mittelpunkt. Ein ausreichender Anteil von Alt- und Totholz ist der entscheidende Faktor hierfür. Wir wollen die Rechtsgrundlagen und die Förderrichtlinien - wie in der Landwirtschaft - so umbauen, dass ökologische Zusatzleistungen noch besser finanziell honoriert werden. Daneben stehen wir für eine Stärkung unserer 3 Nationalparks als Hotspots der biologischen Vielfalt und für eine Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie mit konkreten Regelungen statt wie bisher nur mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen. Insbesondere für den Schutz seiner alten Buchenwälder trägt Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald lehnen wir für Mecklenburg-Vorpommern ab. Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz benötigt man pro Anlage eine Freifläche von 0,2 bis 1 Hektar, die gerodet werden muss. Dazu kommt die ergänzende Infrastruktur wie Stromtrassen oder Zufahrtswege, die auch für schwere Fahrzeuge dauerhaft befahrbar sein müssen – mit einfachen Forstwegen ist es dabei also nicht getan. Vorher weitgehend geschlossene Wälder werden dadurch zerstückelt und in ihrer Funktion beeinträchtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hinsichtlich der <strong>Erholungsfunktion </strong>stehen wir zum freien Betretungsrecht der Wälder und wollen ein auch touristisch ausreichendes Netz an Rad- und Wanderwegen schaffen. Das Reiten im Wald wollen wir außerhalb von Schutzgebieten auf Wegen grundsätzlich erlauben und damit die bisherige Rechtslage umkehren, nach der das Reiten im Wald nur auf besonders gekennzeichneten Wegen erlaubt ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Waldbesitzer stärken - öffentlichen Wald bewahren!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Etwa die Hälfte des Waldes in MV gehört laut Landeswaldprogramm privaten Waldbesitzern. Hier liegt eine große Zersplitterung vor, so dass etwa 40.000 Waldbesitzern durchschnittlich 2 ha Wald gehören. Wir wollen die sinnvolle Arrondierung (= Eigentumsabrundung) der Waldflächen z.B. mittels Tauschverfahren fördern, um die Bewirtschaftung praktikabler zu gestalten. Unter anderem sind Flurstücksgrenzen oft im Gelände nicht zu erkennen.  Wir wollen die Waldbesitzer hinsichtlich der Förderung mit den Landwirten gleich behandeln und zusätzlich den Waldbesitz gänzlich von den Beiträgen zu den Wasser- und Bodenverbänden befreien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wald im Eigentum des Landes bzw. der Landesforstanstalt darf bis auf Splitterflächen (Eigentumsbereinigung) nicht privatisiert werden. Der Tendenz, dass sich finanzkräftige Investoren ganze Landstriche zusammenkaufen, wollen wir unter anderem so entgegenwirken. Der Landeswald soll künftig vorbildlich naturgemäß bewirtschaftet werden. Die Landesforstanstalt soll auch zukünftig Ansprechpartner in der Fläche bleiben; eine Verlagerung behördlicher Aufgaben an die kommunale Ebene lehnen wir ab.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wald- und Jagdgesetz reformieren!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wollen das Landeswaldgesetz ökologisch modernisieren. Dies bedeutet unter anderem einen prinzipiellen Verzicht auf Kahlschläge und den Einsatz von Pestiziden im Wald.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer einen stabilen, gemischten und sich selbst verjüngenden Wald als Leitbild hat, kommt auch an einer Reform der jagdrechtlichen Regelungen nicht vorbei. Nach wie vor gefährden überhöhte Schalenwildbestände (Rothirsch, Damhirsch, Reh, an einigen Stellen auch Mufflon) durch ihren Verbiss die Entwicklung zu naturnahen Wäldern, indem sie vor allem die aufwachsenden Laubbäume zurückbeißen. Wir wollen die jagdrechtlichen Regelungen so modernisieren, dass alle, die für den Wald von morgen handeln wollen, dies auch tun können. Dies betrifft unter anderem eine Vereinfachung der Abschussplanregelungen und eine sinnvolle Harmonisierung der Jagdzeiten.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schaffung einer Grundlagenposition für den Landesverband MV.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 17 Sep 2018 09:06:33 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>